Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht – Tonträger-Samplingveröffentlicht am 17. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 182/11
§ 85 Abs. 1 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG; Art. 5 Abs. 3 GG
Der BGH hat entschieden, dass die Benutzung von Tönen oder Klängen von einem fremden Tonträger für eigene Zwecke unzulässig ist, wenn eine gleichwertige Tonaufnahme selbst hergestellt werden könnte. Vorliegend sei eine etwa 2 Sekunden lange Rhythumssequenz kopiert und der Titel der Beklagten damit fortlaufend unterlegt worden. Dies greife in das Tonträgerherstellerrecht ein. Eine freie Benutzung sei ausgeschlossen, wenn es möglich sei, die aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen, da es in diesem Fall für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung gebe. Zum Text der Pressemitteilung 210/2012: