Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Zur notwendigen Platzierung eines Links auf die gesetzlichen Pflichtangabenveröffentlicht am 19. April 2010
OLG Köln, Urteil vom 18.09.2009, Az. 6 U 49/09
§ 4 Abs. 4 HWGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass ein Link, unter welchem die gesetzlichen Pflichtangaben aufgerufen werden können – hier zum Heilmittelwerbegesetz – nicht in einem Pulk weiterer Links (etwa Impressum, Datenschutz) platziert werden darf. Der Kläger hatte einen Verstoß gegen eine frühere strafbewehrte Unterlassungserklärung gesehen, da die Verlinkung zu den Pflichtangaben nicht hinreichend deutlich platziert worden sei; die Beklagte verteidigte sie sich insbesondere damit, dass der Link ohne Scrollen erkennbar gewesen sei und dass die Positionierung zwischen den anderen Links die Deutlichkeit des Hinweises nicht mindere. (mehr …)