Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Pre-Paid-Guthaben dürfen nicht ins Minus rutschenveröffentlicht am 23. April 2013
LG München I, Urteil vom 14.02.2013, Az. 12 O 16908/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGBDas LG München hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, wonach ein Prepaid-Guthabenkonto ins Minus rutschen kann und das Negativsaldo in diesem Fall vom Kunden unverzüglich auszugleichen ist, unwirksam und wettbewerbswidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Das Guthaben einer Pre-Paid-Mobilfunkkarte darf nicht ins Minus rutschenveröffentlicht am 22. April 2013
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 2-24 O 231/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGBDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter dafür Sorge zu tragen hat, dass Prepaid-Verträge nicht in einen Negativsaldo rutschen und dementsprechend Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde diesen Negativsaldo unverzüglich auszugleichen hat, unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Eine AGB-Klausel, nach welcher für die Bearbeitung von Rücklastschriften eine pauschale Gebühr von 10,00 EUR anfällt, ist unwirksamveröffentlicht am 3. April 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2013, Az. 2 U 7/12
§ 309 Nr. 5a BGB, § 10 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Anbieter von Mobilfunkleistungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Schadenspauschale in Höhe von 10,00 EUR für Rücklastschriften verlangen darf. Der Mobilfunkanbieter habe nicht dargelegt, dass ihm über die Mindestbankgebühren von 3,00 EUR für eine nicht eingelöste oder stornierte Rücklastschrift hinaus durchschnittlich höhere Bankgebühren entstünden. Äußerstenfalls könne ein linearer Mittelwert zwischen den Mindestbankgebühren von 3,00 EUR und den höchsten vorgetragenen Bankgebühren von 8,75 Euro zugrunde gelegt werden, d.h. in Höhe von 5,87 EUR. Hinzu kämen die Benachrichtigungskosten, die vom Mobilfunkanbieter selbst mit 0,40 EUR kalkuliert seien, so dass sich allenfalls ein durchschnittlicher Schaden in Höhe von 6,27 EUR ergebe. Zur Pressemitteilung 6/2013 des Senats vom 28.03.2013: (mehr …)
- OLG Celle: Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht als unverbindlich bezeichnenveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2013, Az. 11 U 82/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 315 BGB, § 4 BGB-InfoV, § 6 BGB-InfoV, § 1 UKlaG, § 4 UKlaGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Klausel „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ in den AGB eines Reiseveranstalters (hier: TUI Deutschland) unwirksam ist. Der Senat sah in der Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die AGB-Klausel „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“ bei Verkauf einer Einbauküche ist unwirksamveröffentlicht am 11. März 2013
BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. VII ZR 162/12
§ 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von diesem einzubauenden Küche „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“ unwirksam ist, da die Klausel die Kunden der Beklagten verpflichte, vor dem Einbau der Küche die volle Vergütung zu bezahlen. Sie verlören auf diese Weise jedes Druckmittel, falls der Einbau mangelhaft sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 37/2013: (mehr …)
- OLG Brandenburg: AGB-Klausel, die Schadensersatz für den Fall des Verlustes eines Freizeitparkchips vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 6. März 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013, Az. 7 U 6/12 – nicht rechtskräftig
§ 309 Nr. 5a BGBDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Freizeitparkbetreiber seine Kunden per AGB nicht dazu verpflichten kann, bei Verlust eines Freizeitparkchips (mit einem Kreditrahmen von 150,00 EUR für Speisen etc.) den vollen Kreditrahmen als Schadensersatz zu zahlen. Der Schaden, so der Senat, übersteige der Höhe nach den gewöhnlichen Schaden. Denn es sei angesichts der von dem Freizeitparkbetreiber für seine Sonderleistungen verlangten Preise nicht ohne weiteres möglich, den Betrag von 150,00 EUR voll in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen werde ein nicht verbrauchter Spitzenbetrag auf dem Chip verbleiben. Zum Wortlaut der Pressemitteilung des OLG Brandenburg: (mehr …)
- LG Köln: Die Deutsche Post AG darf die Haftung für vom Versand ausgenommene Güter (z.B. Drogen) nicht per AGB-Klausel ausschließenveröffentlicht am 25. Februar 2013
LG Köln, Urteil vom 23.01.2013, Az. 26 O 88/12
§ 309 Nr. 7 b) BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Köln hat entschieden (Volltext s. unten), dass eine AGB-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG unwirksam ist, nach welcher die Haftung für von der Beförderung ausgenommene Güter vollständig ausgeschlossen ist. Zu den nach den Bedingungen der Deutschen Post AG nicht beförderungsfähigen Gütern gehören u.a. Gefahrenstoffe, Drogen, aber auch Geld und Wertpapiere. Die Klausel, so die Kammer, schließe die Haftung rechtswidrig auch für solche Schäden aus, die von Post-Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht würden. Was wir davon halten? Gesetzt den Fall, dass Mitarbeiter der Deutschen Post AG das vom Kunden verschickte Marihuana in der Logistikhalle wegrauchen, heißt dies ganz konkret, dass die Deutsche Post AG dem Kunden zu Schadensersatz verpflichtet ist, zumal sie auch für das Wirken ihrer Erfüllungsgehilfen haftet (§ 278 S.1 BGB). Der Schadensersatz richtet sich dann nach dem Marktwert der Drogen (§ 249 BGB) und dem entgangenen, „auf der Straße zu erzielenden“ Gewinn (§ 252 BGB), was alles notfalls durch einen Sachverständigen (Dealer?) zu bestimmen ist, wenn das Gericht nicht von sich aus über entsprechende Sachkunde verfügt. Dies alles ist eher unproblematisch (Update: Einige Leser scheinen die augenzwinkernde Natur unseres Kommentars nicht in Gänze verstanden zu haben. Nein, die Beschädigung nicht verkehrsfähiger Güter führt natürlich nicht zu einer Schadensersatzpflicht des Schädigers!). Was wir uns aber nun fragen: Macht sich die Deutsche Post AG bei Zahlung des Schadensersatzes an den Kunden gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 13 BtMG strafbar? Schließlich werden „Geldmittel … einem anderen für eine rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12″ bereitgestellt. (mehr …)
- KG Berlin: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, welche die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung bestimmt, ohne die zu bewerbende Produktgattung zu nennen / 78.000 EUR Ordnungsgeldveröffentlicht am 6. Februar 2013
KG Berlin, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Gewinnspiel, nach welcher der Verbraucher seine Einwilligung in werbende Telefonanrufe erteilt, ohne dass die zu bewerbende Produktgattung genannt ist, intransparent und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: AGB-Recht – Klausel einer Autovermietung, die bei einem Unfall den Versicherungsschutz versagt, wenn die Polizei nicht benachrichtigt wird, ist unwirksamveröffentlicht am 10. Dezember 2012
BGH, Urteil vom 24.10.2012, Az. XII ZR 40/11
§ 307 BGB, § 306 Abs. 2 BGB; § 28 Abs. 2, 3 VVG
Der BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Autovermietung „Bei jedem Unfall/Schaden … ist sofort die Polizei hinzuzuziehen … bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen zur Schadenaufklärung verliert der Mieter seinen Versicherungsschutz“, die zur Folge hat, dass der Mieter den kompletten Schaden bei Nichtalarmierung der Polizei selbst zahlen muss, den Mieter ungemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Der Mieter, der ein zusätzliches Entgelt für eine Haftungsreduzierung vereinbare, dürfe darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspreche, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Bonn: In Bank-AGB festgelegte Bearbeitungsgebühr für einen Kreditvertrag kann unwirksam seinveröffentlicht am 5. Dezember 2012
AG Bonn, Urteil vom 30.10.2012, Az. 108 C 271/12
§ 307 BGBDas AG Bonn hat entschieden, dass ein in einem Kreditvertrag festgelegtes Bearbeitungsentgelt (hier: 1.200,00 EUR für einen Kredit von 40.000,00 EUR) unwirksam ist, wenn es sich um eine AGB-Klausel handelt. Eine solche Klausel sei als unzulässige Preisnebenabrede unwirksam. Es handele sich um ein Entgelt für eine Leistung, die der Verwender der AGB von Gesetz wegen sowieso erbringen müsse (Kapitalüberlassung durch den Darlehensgeber) und für die keine zusätzliche Vergütung anfalle. Daher sei die Gebühr zzgl. Zinsen dem Kläger zu erstatten. Zum Volltext der Entscheidung: