IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.06.2004, Az. 6 W 79/04
    § 1 UWG a.F.; §§ 3, 4 UWG n.F., § 24 Abs. 1 S. 1 TabStG

    Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich in dieser – etwas betagten – Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz zu befassen. Die wettbewerbsrechtlich begründete Entscheidung ist auf Grund der jüngsten gesetzlichen Novellierung des UWG überholt. Die Problemkonstellation hinsichtlich des tangierten § 24 Abs. 1 S. 1 TabStG besteht hingegen fort. Dieser lautet: „Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden. Der Händler darf auch keinen Rabatt gewähren. Dem Rabatt stehen Rückvergütungen aller Art gleich, die auf der Grundlage des Umsatzes gewährt werden. Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln.“ (mehr …)

I