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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 16.01.2014, Az. T?433/12
    Art. 7 Abs. 1 lit. b EU VO Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Firma Margarete Steiff GmbH keinen Anspruch auf Erteilung einer Gemeinschaftsmarke hat „für einen glänzenden oder matten, runden Metallknopf, der im mittleren Bereich des Ohrs eines beliebigen Stofftiers, das Ohren aufweist, angebracht ist, und für ein mittels eines solchen Knopfes angebrachtes rechteckiges, längliches Stofffähnchen. Schutz war weder für die bildlichen Darstellungen

    Steiff Marke

    als solche noch für den Knopf oder das mittels eines Knopfes angebrachte Fähnchen als solche begehrt, sondern allein für die Anbringung des Knopfes und des Fähnchens mittels eines derartigen Knopfes im mittleren Bereich des Ohrs von Stofftieren.“ (aus Pressemitteilung des EuG vom 16.01.2014). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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