IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juli 2012

    LG Köln, Urteil vom 08.11.2011, Az. 81 O 56/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 9 HWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Erteilung von kostenlosen medizinischen Auskünften im Internet durch einen Arzt wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist, wenn Fragen beantwortet und veröffentlicht werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Dabei handele es sich um eine Fernbehandlung (Diagnose und Therapie), die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruhe. Für den Verstoß genüge es, wenn ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin verstehe, dass eine Erkennung oder Behandlung von individuellen Krankheiten ohne persönliche Wahrnehmung durch den Behandelnden angeboten werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 22.06.2012, Az. 6 U 238/11
    § 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Werbeanzeige (hier: Internet- und Telefonflatrate in Verbindung mit einem Kabelanschluss) Erläuterungen zu den getätigten Preisangaben in Form von Fußnoten zulässig sind, sofern diese einige Anforderungen erfüllen. Im Blickfang der Werbung stand der monatliche Preis für die Flatrate, der per Sternchenhinweis auf derselben Seite mit der Fußnote „Voraussetzung ist ein Analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 mtl. …)“ ergänzt wurde. Dieser Text erfülle inhaltlich die zu stellenden Anforderungen. Er sei wegen der Anordnung auf derselben ersten Seite und seiner relativen Kürze leicht erkennbar und trotz der geringen Schriftgröße vor dem hellen Hintergrund deutlich lesbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.11.2010, Az.  6 U 67/10
    § 37 HGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Firma („X G GmbH & Co. KG“) im Rechtsverkehr eine auf sie eingetragene Marke als Firmenschlagwort benutzen darf, wenn die Art und Weise der Benutzung nicht den Verkehr zu der Annahme verleitet, es handele sich um die vollständige Firmierung. Dies sei auch bei Angabe der Marke zusammen mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) dann nicht der Fall, wenn die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert werde und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht sei. Da Firmenbezeichnungen nur aus Worten bestünden, könne durch die grafische Gestaltung nicht der irrige Eindruck der vollständigen Bezeichnung entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Juli 2012

    AG Köln, Urteil vom 10.01.2012, Az. 264 C 313/10
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Köln hat entschieden, dass eine Versicherung, die für die Einstellung eines Unfallwagens auf einer Restwertbörse ohne Erlaubnis Bilder aus einem Sachverständigengutachten verwendet, sich schadensersatzpflichtig macht. Der Gutachter könne eine Urheberrechtsverletzung geltend  machen, da im Zweifel davon auszugehen sei, dass mit der Übersendung des Gutachtens nur die Rechte eingeräumt werden sollten, die für die Vertragserfüllung unerlässlich seien. Dazu gehöre nicht, dass der Versicherung durch eine Veröffentlichung der Bilder die Möglichkeit eingeräumt werde, das Ergebnis der Begutachtung in Frage zu stellen. Eine ausdrückliche Erlaubnis hätte daher eingeholt werden müssen. Auf Grund der Kürze der Veröffentlichung setzte das Gericht die zu entrichtende Lizenzgebühr pro Bild mit lediglich 5,00 EUR, also 140,00 EUR für 28 Bilder, an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 29.06.2012, Az. 6 U 174/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Grundpreisangabe für einen Kasten Erfrischungsgetränke nicht nur den üblicherweise im Kasten enthaltenen Flascheninhalt, sondern auch den Inhalt der kostenlosen Zugaben (hier in Form von zwei kostenlosen Flaschen) berücksichtigt, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine Lebensmittel-Handelskette hatte Kästen mit 12 x 1-Liter-Flaschen eines Erfrischungsgetränkes mit dem Zusatz beworben „Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“ bzw.: „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“ und sodann als Grundpreis den Gesamtpreis dividiert durch die Anzahl von 14 (!) Flaschen angegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juni 2012

    AG Köln, Urteil vom 24.05.2012, Az. 137 C 53/12
    § 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG

    Das AG Köln hat entschieden, dass für die unberechtigte Nutzung fremder Fotos im Rahmen von eBay-Auktionen ein Schadensersatz in Höhe von 45,00 EUR pro Bild angemessen ist, wenn es sich bei dem Urheber nicht um einen Berufsfotografen handelt. Die „Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“ (MFM) sei zwar bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen (hier wären 90,00 EUR pro Bild zu veranschlagen); es sei jedoch ebenso dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Kläger vorliegend nicht zu dem Personenkreis gehöre, für den die Empfehlungen getätigt worden seien (Berufsfotograften, Bildagenten). Dementsprechend seien die dort genannten Beträge zu reduzieren. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Klägers als Lichtbildner sei ebenfalls nicht geboten. Es sei nicht dargelegt worden, dass es für ihn von wesentlicher Bedeutung sei, dass er durch Namensnennung auf seine Leistungen im Bereich der Produktfotografie hinweisen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 08.02.2012, Az. 26 O 70/11
    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 309 Nr. 7 b) BGB

    Das LG Köln hat diverse Haftungsbeschränkungsklauseln, welche in Textilreinigungen Verwendung finden, für unwirksam erklärt. Betroffen sind die Klauseln „Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes“ und „Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes“ sowie „Ansonsten ist die Haftung auf das 15 fache des Bearbeitungspreises begrenzt“. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 199/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom AG (Beklagte) an den Besucher eines ihrer Ladengeschäfte eine unzumutbare Belästigung darstellt und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde den betreffenden Auftrag nicht erteilt hat. Die Beklagte hatte eingewandt, dass der konkrete Unterlassungsantrag zu unbestimmt sei, zumal er sich auch auf lauterkeitsrechtlich neutrale unbewusste Fehler und Versehen im automatisierten Massengeschäft beziehe. Dies sah der Senat anders, weil die vorangestellte Formulierung „im Rahmen geschäftlicher Handlungen“ hinreichend deutlich mache, dass nur bewusste Handlungen von im Unternehmen der Beklagten tätigen Personen angegriffen würden. Eine Belästigung machte das OLG Köln daran fest, dass der Zeuge das übersandte Schreiben nicht nur habe entgegen nehmen und entsprechend prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Beklagten in Verbindung setzen müssen, um nicht zusätzliche Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juni 2012

    OLG Köln, Urteil vom 23.09.2011, Az. 6 U 86/11
    § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung (Volltext s. unten) mit der Frage der Zulässigkeit einer Nutzung fremder, markenrechtlich geschützter Begriffe für Konkurrenzprodukte befasst. Nach der wegweisenden Entscheidung des EuGH (- Google-France, hier; EuGH, GRUR 2010, 641- BergSpechte; – eis.de, hier und EuGH GRUR 2010, 841Por­ta­­ka­­bin / Primakabin) und des bereits zuvor die Rechtsfrage zur grundsätzlichen Abklärung vorlegenden BGH (GRUR 2011, 828 – Bananabay II), ist es – soweit ersichtlich – nunmehr das vierte Oberlandesgericht, welches die „neue“ Rechtsprechung auf einen Einzelfall anzuwenden hat. Vorausgegangen waren (OLG Düsseldorf – Hapimag-Aktien, hier; OLG Braunschweig – Most-Pralinen, hier; OLG Frankfurt a.M. – Schlüsselwort, hier). Der Kölner Senat hatte sich mit einem Rechtsstreit zwischen den Betreibern der Hotelbuchungsseite hrs.de und ab-in-den-urlaub.de zu befassen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 6 W 260/11
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Auskunft über den Anschlussinhaber anhand der IP-Adresse wegen mutmaßlichen Filesharings nicht erteilt werden muss, wenn es sich bei der streitgegenständlichen Datei um ein 4-minütiges Musikstück handelt, welches für 0,98 EUR legel heruntergeladen werden kann. Das für den Auskunftsanspruch erforderliche gewerbliche Ausmaß sei damit nicht erreicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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