Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Zur Irreführung bei Werbung mit Gutscheinen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Smartphones, wenn nicht auf die Pflichtbindung an einen Handy-Vertrag hingewiesen wirdveröffentlicht am 29. Mai 2012
LG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az. 81 O 119/11
§ 3 UWG, § 5a Abs. 1 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Elektronikfachmarkt wettbewerbswidrig handelt, wenn er Kunden einerseits beim Kauf eines Smartphones einen Gutschein in Höhe von 150,00 EUR für den nächsten Einkauf verspricht und andererseits ein Handy ohne Vertrag anbietet, dann aber dem Kunden im Nachhinein erklärt, der Gutschein werde nur bei Abschluss eines Kartenvertrages gewährt. Der Fachmarkt hatte sich gegenüber der Wettbewerbszentrale auf den Standpunkt gestellt, auf Grund der grafischen Darstellung oberhalb des Kartenvertragsangebotes (hier) sei bereits hinreichend präzisiert, dass die Gutscheinkarte nur bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gewährt werde. Das in der Werbung zwischen der Grafik des Smartphones und der Grafik des Gutscheins dargestellte Pluszeichen stelle sowohl zum Gutschein eine Verbindung dar als auch zu dem weiter unten abgebildeten Mobilfunkvertragsangebot. Die Kölner Kammer sah dies anders.
- OLG Köln: Die Exklusivrechte an einem Sammelwerk (Kunstbuchband) umfassen nicht zwangsläufig auch Exklusivrechte an den enthaltenen einzelnen Bildernveröffentlicht am 24. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 21.12.2011, Az. 6 U 118/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 4 Abs. 1 UrhG, § 31 Abs. 1 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass das Innehaben von Exklusivrechten eines Verlages an einem Sammelwerk (Kunstbuchband mit Fotografien von Helmut Newton) nicht zwangsläufig dazu führt, dass auch Exklusivrechte an den einzelnen enthaltenen Fotografien entstanden sind. Dazu seien die zu Grunde liegenden Verträge zu prüfen. Vorliegend sei in den Verträgen nicht ausdrücklich von Rechten an einem Sammelwerk die Rede, es fehle aber erst recht jeder Hinweis darauf, dass der Urheber der Klägerin neben einer ausschließlichen Lizenz für das jeweilige Werk mit seiner speziellen Auswahl und Anordnung von Fotografien und begleitenden Texten auch Exklusivrechte in Bezug auf jede andere Verwertung der betreffenden vorbestehenden Lichtbildwerke habe einräumen wollen. Damit sind die streitigen Rechte im Zweifel beim Urheber verblieben, so dass diese auch für die Veröffentlichung mehrerer – auch in den Buchbänden der Klägerin vorhandener – Bilder durch die Beklagte übertragen werden konnten. Stimmten insgesamt weniger als ein Fünftel der Lichtbilder mit Fotografien in Publikationen der Klägerin überein, so liege darin auch noch keine rechtsverletzende Übernahme aus diesen Sammelwerken, bei denen es wesentlich auf die Anordnung angekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Befristete Gutscheine sind unzulässig und: Wer ein rechtswidriges Angebot abgibt, kann sich bei dessen Annahme nicht auf die Rechtswidrigkeit berufenveröffentlicht am 23. Mai 2012
AG Köln, Urteil vom 04.05.2012, Az. 118 C 48/12
§ 510 b ZPODas AG Köln hat entschieden, dass das Einstellen eines rechtswidrigen (hier: gegen die AGB verstoßenden) Angebots auf einer Handelsplattform nicht dazu führt, dass der Anbieter sich bei Annahme auf die Rechtswidrigkeit berufen kann. Vorliegend hatte der Beklagte einen Gutschein für eine Gebäudereinigung (Haushalte und Büroräume) angeboten, der auch – entgegen den AGB der Plattform – die Reinigung von Gewerberäumlichkeiten mit einbezog. Der Kläger, Inhaber von mehrere Bürogebäuden in Düsseldorf, habe das Angebot angenommen. Der Beklagte, der seinerseits mit Einstellung des Angebots zuerst rechtswidrig gehandelt habe, könne sich nun nicht auf die Vertragswidrigkeit der Annahme durch den Kläger berufen und sei zur Leistungserbringung verpflichtet. Darüber hinaus sei die Befristung des Gutscheins auf 1 Jahr unzulässig, da dies gegen die grundsätzliche dreijährige Verjährungsfrist von Ansprüchen verstoße. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Überlassung des Internetanschlusses an Ehepartner löst nicht zwingend eine Haftung des Anschlussinhabers aus, wenn jener Ehepartner illegal Software aus P2P-Netzwerk herunterlädtveröffentlicht am 22. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Ehepartner nicht „per se“ für illegale Filesharing-Handlungen des anderen Ehepartners als (Mit-) Störer haftet. Zwar spreche generell eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber bei illegalem Filesharing selbst der Täter ist. Lege der Inhaber jedoch die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes dar, müsse der Inhaber des Urheberrechts den Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers führen, was vorliegend nicht gelang. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln vom 21.05.2012: (mehr …)
- OLG Köln: Gegen eine negative eBay-Bewertung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werdenveröffentlicht am 21. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11
Art. 19 Abs. 4 GG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Löschung einer negativen eBay-Bewertung nicht per einstweiliger Verfügung bewirkt werden kann, da hierin eine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen sei, zumal die eBay-AGB (vgl. dort § 6) eine Wiederherstellung des Negativkommentars etwa für den Fall einer abweichenden Entscheidung nach Einlegung eines Widerspruchs oder im Hauptsacheverfahren nicht vorsähen. Die Verfügungsklägerin habe nicht dargetan, dass ihr durch die beanstandeten Bewertungen der Verfügungsbeklagten bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohten. Sie habe zwar für April 2011 einen Umsatzrückgang ihres Onlineshops um 18,5% behauptet, den sie auf die Bewertungen der Verfügungsbeklagten zurückgeführt habe. Dass hiermit eine Existenzgefährdung verbunden ist, folge ihrem Vorbringen aber nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Irreführende Werbung – konservierter Fisch ist nicht mehr „frisch“veröffentlicht am 16. Mai 2012
LG Köln, Urteil vom 17.11.2011, Az. 31 O 264/11
§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 UKlagG, § 5 UKlaG; § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 LFGBDas LG Köln hat entschieden, dass Fischprodukte, die mit Bezeichnungen wie „Frisch & Fertig“ oder „Fang & Frisch“ angeboten werden, keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen. Bei der Bezeichnung eines Fischproduktes als „frisch“ gehe der Verbraucher davon aus, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ gekommen sei und dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt worden sei. Bei der Zusetzung von Konservierungsstoffen gleich welcher Art – wir vorliegend geschehen – sei der Fisch industriell haltbar gemacht worden und eben nicht mehr frisch. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Beschwerde eines Internetanschluss-Inhabers gegen Auskunftsbegehren eines Rechteinhabers wegen illegalen Filesharings erfolgreich / Auskunft nur bei „Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes“veröffentlicht am 16. Mai 2012
OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2012, Az. 6 W 242/11
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 101 Abs. 2 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Rechteinhaber nicht von einem Provider die Adressdaten eines Internetanschluss-Inhabers zu einer bestimmten IP-Adresse verlangen kann, wenn er nicht nachweist, dass eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG vorliegt. Dabei beziehe sich das Erfordernis der Offensichtlichkeit in § 101 Abs. 2 UrhG, so der Senat, neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt. Die vom Antragsteller mit der Ermittlung von Rechtsverletzungen beauftragte H. setze zur Erfassung der IP-Adressen ausweislich der eidesstattlichen Versicherung ihres Systemadministrators das Computerprogramm „Observer“ ein. Es könne jedoch nicht festgestellt werden, dass dieses Programm geeignet gewesen sei, die behaupteten Rechtsverletzungen zuverlässig zu ermitteln. Die eidesstattliche Versicherung enthalte lediglich die Behauptung, mit dem fraglichen Programm könne „beweissicher“ eine Rechtsverletzung dokumentiert werden und die fehlerfreie Funktionsweise der Software werde in regelmäßigen Abständen überprüft. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Rechtsanwalts-Briefkopf, der unter „Fachanwalt für …“ Rechtsgebiete aufführt, ohne diese den einzelnen Anwälten zuzuordnen, ist irreführendveröffentlicht am 14. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 20.04.2012, Az. 6 W 23/12
§ 937 ZPO, § 943 ZPO; § 5 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Briefkopf einer Rechtsanwaltssozietät irreführend ist, wenn auf diesem unter „Fachanwälte für“ eine Aufzählung zahlreicher Fachgebiete zu finden ist. Auf Grund dieser Angaben könne der Adressat den unzutreffenden Eindruck gewinnen, alle aufgezählten Rechtsanwälte seien berechtigt, zumindest einen der aufgezählten Fachanwaltstitel zu führen, da eine konkrete Zuordnung nicht erfolge. Ein anschließender Hinweis auf den Internetauftritt der Kanzlei genüge dafür nicht, auch wenn er ausreichend deutlich gegeben werde. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Aus der Marke „Toto“ besteht kein Unterlassungsanspruch gegen „Supertoto“veröffentlicht am 8. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 13.01.2012, Az. 6 U 10/06
§ 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass aus der Wortmarke „Toto“ kein Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung der Bezeichnung „Supertoto“ für Fußballwetten besteht. Zwar sei hier von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, allerdings sei bei Marken, die auf Grund ihrer Verkehrsdurchsetzung eingetragen wurden (hier: „Toto“), nur die Verwendung einer identischen Bezeichnung sittenwidrig. Eine lediglich verwechselbare beschreibende Bezeichnung könne nicht untersagt werden. Die Klägerin müsse trotz der erzielten Verkehrsdurchsetzung die Einschränkungen des Schutzbereichs hinnehmen, die aus dem Umstand herrühren, dass ihre Marke von Hause aus einen beschreibenden Inhalt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit nach Abwicklung eines Auftrages kann unlautere Werbung seinveröffentlicht am 7. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit durch eine Kfz-Glas-Werkstatt, von einem Marktforschungsinstitut durchgeführt, belästigende Werbung ist, wenn eine Einverständnis des Kunden dafür nicht vorliegt. Dabei sei es unerheblich, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder Gewerbetreibenden handele. Die Überlassung der Handy-Nummer an die Werkstatt „für den Fall der Fälle“ stelle keine wirksame Einwilligung zur späteren Befragung dar. Zum Volltext der Entscheidung: