Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Verkauf von LEDs und Xenon-Brennern als Kfz-Beleuchtung nur mit CE-Kennzeichen, Prüfzeichen und Registrierung nach dem Elektrogesetzveröffentlicht am 11. August 2014
LG Bochum, Beschluss vom 12.05.2014, Az. 13 O 80/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass der Vertrieb von LEDs und Xenon-Brennern als Kraftfahrzeugbeleuchtung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn keine Registrierung nach dem Elektrogesetz vorliegt und weiterhin die notwendigen CE-Kennzeichen und Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes fehlen. Auch müsse eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Angabe „CE-geprüft“ ist irreführendveröffentlicht am 11. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.06.2012, Az. 6 U 24/11
§ 3 Abs. 2 UWG, § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Angabe „CE-geprüft“ z.B. auf Spielwaren eine irreführende und daher wettbewerbswidrige Werbung darstellt. Durch das CE-Zeichen bestätige der Verwender in der Regel lediglich selbst die Konformität des Produktes mit den einschlägigen Vorschriften. Der Zusatz „geprüft“ erwecke jedoch den fälschlichen Eindruck, dass eine vom Hersteller unabhängige Stelle die beworbenen Spielzeugwaren einer Überprüfung unterzogen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
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