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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

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  • veröffentlicht am 21. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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