IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Juli 2014

    OLG Köln, Urteil vom 09.11.2012, Az. 6 U 38/12
    § 148 ZPO, § 14 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die eingetragene abstrakte Farbmarke „Gelb“ (HKS 5) für zweisprachige Wörterbücher in Printform auch Abwehransprüche gegenüber dem Vertreiber einer Sprachlernsoftware in einer gelben Kartonverpackung gibt. Wörterbücher und anderweitige zweisprachige Sprachlehrmittel würden vom Verkehr nicht als verschiedene Marktsegmente betrachtet, so dass die Farbmarke nicht auf Printprodukte begrenzt ist. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012, Az. 2a O 122/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat sich zu der Frage geäußert, welche Anforderungen an die notwendige Beweisführung (Glaubhaftmachung) zu stellen sind, um zu belegen, dass eine Markenanmeldung bösgläubig, zum Zwecke der Behinderung anderer Marktteilnehmer erfolgt. Im konkreten Fall wurde ein rechtsmissbräuchliches Verhalten verneint. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juni 2012

    LG Heidelberg, Urteil vom 23.05.2012, Az. 1 S 58/11
    § 4 Nr. 7 und Nr. 10 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das LG Heidelberg hat entschieden, dass die Abwerbung von Mitarbeitern der Konkurrenz über ein Netzwerk wie XING wettbewerbswidrig ist. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn neue Mitarbeiter der Konkurrenz gezielt angeschrieben würden mit dem Ziel, diese zu verunsichern und den Konkurrenten verächtlich zu machen. Anschreiben mit dem Wortlaut „Sie wissen ja hoffentlich, was Sie sich da angetan haben?“ und „Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind?“ stellten sowohl ein Herabsetzen des Mitbewerbers als auch eine gezielte Behinderung durch Abwerbung dar. Ein gewerbliches Handeln des Abwerbers – auch bei einem „Privataccount“ – sei anzunehmen, wenn er durch seinen Auftritt den objektiven Anschein einer unternehmensbezogenen Tätigkeit setze, insbesondere geschäftliche Gründe für seinen Auftritt bei XING benenne, nämlich das Generieren von Neugeschäften und Aufträgen sowie das Finden neuer Mitarbeiter. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2006, Az. 4 O 7/06
    §§ 4 Nr. 7; 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches über ein erfolgreiches Urteil gegen einen Wettbewerber berichtet, wettbewerbswidrig handelt, wenn es nicht über das Fehlen der Rechtskraft des Urteils informiert. Der Verkehr werde durch eine solche unvollständige Information irregeführt, denn der durchschnittlich aufmerksame, interessierte und verständige Marktteilnehmer, von dem keine Kenntnisse zum Instanzenzug und zur Rechtskraft erwartet werden können, erlange den Eindruck, die rechtliche Auseinandersetzung sei abschließend geklärt und – für den vorliegenden Fall – die Vorrichtung könne patentfrei benutzt werden (§ 5 Abs. 1 UWG). Zudem werde der Mitbewerber herabgesetzt (§ 4 Nr. 7 UWG), ohne dass bereits ein abschließendes gerichtliches Urteil über die jeweils streitgegenständlichen Handlungen getroffen worden sei. Während in dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt (BGH GRUR 1995, 422, 426 – Abnehmerverwarnung) die Unterlassungs- gläubigerin als Verletzerin der Rechte Dritter erschienen sei, stehe in diesem Fall die Klägerin als Unternehmen da, dass Dritte der Verletzung ihrer Rechte bezichtige und sie unberechtigt angreife. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Juni 2010

    OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2009, Az. 6 U 10/07
    § 823 I BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine verschuldete, unberechtigte Schutzrechtsabmahnung Schadensersatzpflichten nach sich ziehen kann. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte die Klägerin wegen der Verletzung von Geschmacksmustern abgemahnt. Diese Abmahnung war unberechtigt, da der Beklagte sich auf mangels Neuheit nichtige Geschmacksmuster berufen hatte. Darüber hinaus hatte der Beklagte die angebliche Verletzung seiner Rechte an eBay gemeldet, woraufhin der Account der Klägerin geschlossen worden war. Dies hatte Umsatzeinbußen der Klägerin zur Folge. Das OLG nahm auch ein Verschulden des Beklagten an, da dieser nicht gründlich geprüft habe, ob die von ihm beanspruchten Geschmacksmusterrechte bestehen und er Inhaber derselben sei. Das Gericht bejahte daraufhin einen Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dieser Anspruch beziehe sich allerdings nur auf den Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten der Klägerin für ein Unterlassungsverfahren gegen den Beklagten. Den entgangenen Gewinn habe der Beklagte nicht zu erstatten, da die Klägerin keine konkreten Angaben zu ihrem Gewinn vor der Schließung des eBay-Accounts getätigt habe.

  • veröffentlicht am 11. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az. 4 U 157/09
    §§ 3, 4, 8, 12 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der von einem Matratzenhändler in der eBay-Rubrik „Testberichte und Ratgeber“ eingestellte Bericht, der zur „Vorsicht bei Matratzen-Schnäppchen zum halben Preis“ aufrief und andere Händler als schwarze Schafe bezeichnete, wettbewerbswidrig ist. Zwar habe der Beklagte innerhalb des Textes keine Händlernamen genannt, jedoch sei über die verwendeten Schlagwörter eine direkte Bezugnahme zur Klägerin gegeben gewesen. Deswegen mahnte die Klägerin den Beklagten wegen wettbewerbswidriger Herabsetzung ab und verlangte Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Das Gericht sprach der Klägerin diese Kosten zu. Eine pauschale Abwertung sei gegeben gewesen und zudem seien unzutreffende Einzelheiten genannt worden. Der Beklagte bestritt zwar, das auf die Klägerin hinweisende Schlagwort verwendet zu haben; diesen Einwand ließ das Gericht jedoch nicht gelten.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 56/07
    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass das Beobachten des Betriebsgeländes eines Mitbewerbers nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig angesehen werden kann. Allein die Absicht, die durch das Beobachten des Betriebsgeländes der Klägerin erlangten Informationen für ein Abwerben von Kunden zu verwenden, könne die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens nicht begründen. Es könne auch nicht angenommen werden, dass die Beklagte die Klägerin durch ein Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen in unlauterer Weise im Wettbewerb behindert habe. Kundendaten, die offenkundig seien, seien keine Geschäftsgeheimnisse und es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mitarbeiter der Beklagten sich durch das Beobachten des von der Straße aus einsehbaren Betriebsgeländes der Klägerin Informationen über ihren Kundenstamm verschafft haben könnte, die in diesem Sinne nicht offenkundig seien. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 89/09
    §§ 4 Nr. 7, Nr. 8; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG, § 34 Abs. 1, 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG

    Die Antragstellerin griff im vorliegenden Verfahren eine Äußerung der Antragsgegnerin aus deren E-Mail vom 16.12.2008 an, die an einen Kunden der Antragsgegnerin gerichtet war, mit dem auch die Antragstellerin in Verhandlungen stand. Sie lautete: „Hier hat der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber … abhängig gemacht“. Das OLG Düsseldorf hielt diese (bedingt) falsche Rechtsansicht jedoch nicht für eine falsche Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen (§ 4 Nr. 8 UWG), nicht für eine Herabsetzung oder Verunglimpfung eines Mitbewerbers und auch nicht für eine Irreführung über die rechtlichen Befugnisse der Antragstellerin 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG). (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 22.05.2009, 26 W (pat) 32/08
    §§ 50 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke zu Recht erfolgt, wenn diese Marke zu dem Zweck angemeldet wurde, einen Konkurrenten im Wettbewerb zu behindern. Die Antragsgegnerin hatte mit der Antragstellerin in der Vergangenheit Verhandlungen über eine Lieferbeziehung/Kooperation hinsichtlich türkischer Mineralwasserprodukte getroffen. Diese Produkte waren in der Türkei unter der Bezeichnung „Hamidiye“ bereits seit einiger Zeit am Markt. Nachdem die Verhandlungen der Parteien scheiterten, meldete die Antragsgegnerin die Bezeichnung „Hamidiye“ als deutsche Marke, u.a. für Mineralwasserprodukte, an. Die Antragstellerin beantragte die Löschung, da die Marke nur angemeldet worden sei, um die Markteinführung ihrer Produkte in Deutschland zu behindern. Das Gericht gab der Antragstellerin Recht. Für eine bösgläubige Markenanmeldung spräche es, „wenn Anmelder weiß, dass ein identisches oder verwechslungsfähig ähnliches Zeichen im Ausland bereits für zumindest gleichartige Waren benutzt wird, das ausländische Unternehmen die Absicht hat, das Zeichen in absehbarer Zeit auch im Inland zu benutzen, und sich dem Anmelder diese Absicht zumindest aufdrängen musste.“ Die Wettbewerbs- oder Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung ist dann jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2008, Az. 4 U 37/08
    §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat einem Onlinehändler das Recht zugestanden, bestimmte Kunden per Sperrung einer bestimmten IP-Adresse aus seinem Online-Shop fernzuhalten. Mitarbeiter eines Konkurrenten des Onlinehändlers hatten an einem Tag in der Zeit von 10.41 Uhr bis 12.40 Uhr insgesamt 652 Internetseiten des Onlinehändlers aufgerufen. Dabei wurden die Produktlisten ohne detaillierte Produktinformationen mit Bilddaten angefordert, wobei die Seitenabfrage innerhalb der Baumstruktur von unten nach oben erfolgte. Der Onlinehändler hatte daraufhin den Zugriff über die IP-Adresse des Konkurrenten gesperrt. Das Oberlandesgericht urteilte, dass ein Gewerbetreibender, der sich mit seinem Angebot an die Öffentlichkeit wende, Testmaßnahmen grundsätzlich im Interesse der Allgemeinheit sowie der betroffenen Mitbewerber dulden müsse. Onlinehändler hätten das Recht, sich wie ein normaler Kunde bei Konkurrenten auf deren Internetpräsentation umzusehen und dabei Tests durchzuführen. Dies gelte allerdings nur dann, wenn sich der Tester wie ein normaler Nachfrager verhalte. Sofern sich der Tester merklich anders verhalte, als ein normaler Kunde und damit die Gefahr einer Betriebsstörung verbunden ist, dürfe sich der getestete Unternehmer hiergegen zur Wehr setzen. Dies war hier der Fall.
    (mehr …)

I