Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Leipzig: Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändungveröffentlicht am 6. Januar 2016
LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass eine Bank keine Gebühren (hier: 30,00 EUR) für „den durch die Pfändung entstandenen Aufwand“ nach der Pfändung eines Kontos fordern darf. (mehr …)