Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Rostock: Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei Filesharing-Verstößenveröffentlicht am 11. März 2013
OLG Rostock, Beschluss vom 17.01.2013, Az. 2 UH 1/12
§ 4 Abs. 2 KonzVO MV, § 104 S.1 UrhGDas OLG Rostock hat entschieden, dass es für die Qualifikation eines Rechtsstreits als Urheberrechtsstreit keine Rolle spielt, ob der Klageanspruch neben urheberrechtlichen Anspruchsgrundlagen auch auf andere Anspruchsgrundlagen gestützt wird oder gestützt werden kann; dieses habe nur zur Folge, dass der für Urhebersachen zuständige Richter auch zur Entscheidung über die sonstigen Anspruchsgrundlagen berufen sei. Zum Volltext der Entscheidung: