Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Wer eine erkennbar illegale Bootleg-DVD bei Amazon verkauft, haftetveröffentlicht am 20. September 2011
LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 310 O 142/11
§ 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für den Vertrieb einer illegalen Bootleg-DVD, also einer DVD mit unerlaubten Mitschnitten von Konzerten, über Amazon haftet, wenn klar erkennbar ist, dass die DVD ohne erforderliche Nutzungslizenz hergestellt wurde. Entscheidend war in diesem Fall, dass nicht einzelne Passagen auf der DVD rechtswidrig waren, sondern die DVD bzw. deren Inhalt insgesamt. Insoweit sollen dann auch Unterschiede zu den sog. Buchhändler-Fällen (vgl. hier, hier und hier) bestehen, bei denen Buchhändler auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden, weil von ihnen vertriebene Bücher passagenweise rechtswidrige Texte enthielten oder aber in ihnen unerlaubt bestimmte Fotografien abgebildet waren.