Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Das Anbieten von Sammeltransporten durch Mietwagen ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 21. September 2015
OLG Celle, Urteil vom 30.07.2015, Az. 13 U 57/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 49 Abs. 4 S. 1 PBefGDas OLG Celle hat entschieden, dass das Angebot von Sammeltransporten (z.B. zum Flughafen) durch Mietwagen unzulässig ist, wenn der Fahrgast für einen Sitzplatz und nicht für ein Fahrzeug bezahlt. Dies verstoße gegen § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz, weil dadurch die Abgrenzung von Mietwagen- und Taxiverkehr verwischt werde. Bei dieser Vorschrift handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß wettbewerbswidrig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Ein Taxiunternehmer handelt wettbewerbswidrig, wenn er Aufträge mit Taxen durchführt, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde habenveröffentlicht am 5. März 2013
BGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 191/11
§ 4 Nr. 11 UWG; § 47 Abs. 2 S. 1 PBefGDer BGH hat entschieden, dass ein Taxiunternehmer gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, wenn er Fahraufträge in einer Gemeinde entgegen nimmt und diese dann ohne ausdrücklichen Auftrag des Kunden mit Taxen, die ihren Betriebssitz in einer anderen Gemeinde haben, durchführt. Ein solcher Verstoß sei geeignet, die Interessen von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen, weil die Marktposition der Beklagten in Gemeinde 1 durch Bereitstellung von sieben in Gemeinde 2 zugelassenen Taxen gegenüber ihren Wettbewerbern in unzulässiger Weise erheblich verstärkt werde. Zum Volltext der Entscheidung: