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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2011

    LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011, Az. 27 O 393/11
    § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass dem Wetter-Moderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zusteht, nachdem ihn der selbsternannte „King of Rap“ Savas Yurderi (alias Kool Savas) bei öffentlichen Auftritten u.a. als „Arschloch“, „verfickter Wetterfrosch“, „Idiot“ oder „Bastard“ bezeichnet hatte. SPON (hier) berichtet, dass Konzertbesucher Mitschnitte der Auftritte ins Internet gestellt hätten und Kachelmann auch auf der Homepage von „Kool Savas“ als „Arrrrrrrrschloch“ bezeichnet worden sei. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.de (hier).

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