Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel müssen wissenschaftlich nachgewiesen seinveröffentlicht am 30. Januar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014, Az. 12 O 474/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 1, Abs. 2, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 VO (EG) 1924/2006Das LG Düsseldorf hat erneut entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Angaben (z.B. Förderung des Stoffwechsels) nur zulässig ist, wenn der Aussagegehalt der getätigten Angaben wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die nachträgliche Einholung eines Sachverständigengutachtens wirke zudem nicht auf den Zeitpunkt des Verstoßes zurück. Zum Volltext der Entscheidung: