Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Verbot der Werbung mit einer „kostenlosen Zweitbrille“ bestätigtveröffentlicht am 5. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 06.11.2014, Az. I ZR 26/13
§ 7 Abs. 1 S. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass die Werbung eines Optikers mit dem Erhalt einer kostenlosen Zweitbrille gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt und daher unzulässig ist und bestätigte damit ein Urteil des OLG Stuttgart (hier). Es handele sich bei dem Angebot um eine unerlaubte, nicht geringwertige Zuwendung. Zur Pressemitteilung Nr. 160/14: