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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2014

    BGH, Urteil vom 06.11.2014, Az. I ZR 26/13
    § 7 Abs. 1 S. 1 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung eines Optikers mit dem Erhalt einer kostenlosen Zweitbrille gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt und daher unzulässig ist und bestätigte damit ein Urteil des OLG Stuttgart (hier). Es handele sich bei dem Angebot um eine unerlaubte, nicht geringwertige Zuwendung. Zur Pressemitteilung Nr. 160/14:

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