Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur möglichen Rechtswidrigkeit von Klauseln zur Kostenminderung in Rechtsschutz-Verträgenveröffentlicht am 29. Oktober 2012
BGH, Beschluss vom 26.09.2012, Az. IV ZR 108/12
§ 5 UKlaG; §12 Abs. 1 S. 2 UWGDer BGH hat in diesem Beschluss anklingen lassen, dass eine Klausel in Rechtsschutz-Versicherungsverträgen „Der Versicherungsnehmer hat … alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“ rechtswidrig sein könnte. Dies hatte zuvor das OLG Frankfurt entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: