IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. November 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 03.11.2015, Az. 312 O 21/15 – nicht rechtskräftig
    § 312 a Abs. 5 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer 01805er-Rufnummer in der Widerrufsbelehrung zulässig ist, soweit das dadurch erzielte Entgelt – welches das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt – nicht an den Unternehmer abgeführt werde, sondern beim Telekommunikationsdienstleister verbleibe. In diesem Fall erziele der Unternehmer keinen Gewinn durch die Verwendung der Servicenummer, worauf es allein ankomme. Die Kosten seien auch nicht so hoch, dass ein Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde, zumal ihm vorliegend auch die Möglichkeit der Nutzung einer E-Mail-Adresse angeboten worden sei. Die Wettbewerbszentrale, welche u.a. diesen Prozess als Musterprozess führt, hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

  • veröffentlicht am 9. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Az. 1 O 21/15
    § 312a Abs. 5 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 21 VRRL

    Das LG Stuttgart wird über die Frage entscheiden, ob ein Onlinehändler im Rahmen seines Internetauftritts eine kostenpflichtige 01805er-Rufnummer mit Kosten von 14 Cent/Minute aus dem Festnetz bzw. max. 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz angeben darf. Nach der europäischen Verbraucherrecht-Richtlinie darf der Verbraucher nicht verpflichtet werden, für die telefonische Kontaktaufnahme mehr als den Grundtarif zahlen zu müssen. Der Begriff Grundtarif ist in der VRRL allerdings nicht definiert, so dass die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. nach eigener Erklärung die Klärung in einem Musterverfahren anstrebt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Stuttgart ist für den 18.06.2015 anberaumt.

  • veröffentlicht am 31. Januar 2014

    OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 188/12
    § 4 Nr. 11 UWG; § 11 d RStV, § 11 f RStV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die kostenlose „Tagesschau“-App ein zulässiges Angebot darstellt. Es  handele sich dabei um die mobile Form des Onlineangebots, welches nach einem förmlichen Prüfverfahren freigegeben worden sei. Dies habe eine Legalisierungswirkung und müsse von den Herausgebern kostenpflichtiger Angebote hingenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Februar 2013

    BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 40/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG; § 11 a ApoG

    Der BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Telefon-Hotline seitens einer Versandapotheke wettbewerbswidrig ist, wenn diese nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Apotheker müssten im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren dafür sorgen, dass dem Kunden zur Erlangung der ihm zu erteilenden Informationen und Beratung keine Kosten entstehen, die typischerweise höher seien als die Kosten, die ihm bei einer persönlichen Beratung in einer Apotheke vor Ort entstünden. Der Verweis auf eine auch mögliche E-Mail-Beratung räumt die Wettbewerbswidrigkeit nicht aus, da diese Option für viele, gerade ältere, Kunden keine gleichgestellte Alternative sei. Zitat:

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  • veröffentlicht am 4. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
    § 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs „Ärzteverzeichnis“ in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M. Urteil vom 10.01.2012, Az. 11 U 36/11
    § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass mit einer „privaten“ Abmahnung des Geschädigten, auch im Verhältnis von Unternehmen zu Unternehmen, das „Recht“ auf außergerichtliche Abmahnung und die Einschaltung eines Rechtsanwalts verbraucht ist. Bleibt die private Abmahnung erfolglos, könne nicht noch nachträglich ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der die Abmahnung – ggf. mit zusätzlichen Forderungen – kostenpflichtig erneuert. Was wir davon halten? Nicht nur der wettbewerbsrechtlich Abgemahnte, sondern auch der insoweit Abmahnungswillige sollte sich vor übereilten Eigenmaßnahmen eines fachkundigen (!) Rechtsanwalts bedienen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAb sofort ist die Nutzung der Schnittstelle (API) zu Google Maps kostenpflichtig, soweit die Nutzung nicht 25.000 Abrufe (bei sog. „Styled Maps“ 2.500 Abrufe je Tag) überschreitet (hier). Angegangen werden damit nicht die privaten Nutzer oder Kleingewerbetreibenden, sondern gewerbliche „Heavy User“. Wird diese Bagatellgrenze überschritten, sind für 1.000 Abrufe 4 US-Dollar zu zahlen. Darüber hinaus werden Volumentarife (Google Maps API Premier license) angeboten. Näheres bei Google (hier) und Heise (hier).

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Dresden, Urteil vom 05.10.2011, Az. 104 C 3441/11 – nicht rechtskräftig
    §
    256 ZPO<, § 306 c Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 1 BGB

    Das AG Dresden hat in diesem Fall im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass eine etwaige Vereinbarung zwischen der Klägerin und der melango.de GmbH über eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Entgeltlichkeit der von der Beklagten zu erbringenden Leistungen gemäß § 305 c Abs. 1 BGB als überraschende Klausel zu werten ist, weshalb diese selbst bei Annahme des Bestehens eines Vertrages zwischen den Parteien gemäß § 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Ein Entgeltanspruch der melango.de GmbH bestehe nicht, weshalb die hiergegen gerichtete negative Feststellungsklage erfolgreich sei. Zum Volltext der Entscheidung (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. September 2011

    OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az. 16 U 140/10
    § 242 BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Handy-Rechnung über 11.500 Euro nicht bezahlt werden muss, nachdem die Kosten im Wesentlichen dadurch entstanden, dass auf dem neu gekauften Handy eine Navigationssoftware installiert war, welche, ohne dass der Kunde darüber vorher ausreichend informiert worden war, fortlaufend kostenpflichtige Updates aus dem Internet bezog. Dabei richteten sich die Preise für die Internetnutzung nach der abgerufenen Datenmenge und dem Zeitumfang der Nutzung. Zitat aus der Pressemitteilung 29/2011 vom 26.09.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juni 2011

    DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die kommerzielle Nutzung von Spielplänen künftig nur mit Zustimmung der DFL möglich sei und angekündigt, ab Januar 2012 gegen die widerrechtliche Nutzung vorgehen zu wollen. Ausdrücklich ausgenommen sei die redaktionelle Berichterstattung (z.B. Fernsehen, Print-Medien). Adressat der Erklärung sind offensichtlich vor allem die Sportwetten-Betreiber. Zitat: (mehr …)

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