Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Essen: Eine unberechtigte Mängelrüge verpflichtet zum Schadensersatz für den entstandenen Überprüfungsaufwandveröffentlicht am 30. Dezember 2011
LG Essen, Urteil vom 27.04.2010, Az. 12 O 393/08
§ 280 BGB, § 631 BGB, § 287 ZPODas LG Essen hat entschieden, dass in der Mängelrüge zwar nicht zugleich eine stillschweigende vertragliche Selbstverpflichtung zur Übernahme der Überprüfungskosten für den Fall zu sehen ist, dass sich der behauptete Mangel nicht bestätigt. Wohl aber sei der Rügende dann zum Schadensersatz gemäß § 280 BGB verpflichtet. Auch seien Eigenleistungen (hier: des Handwerksunternehmens) als Schaden zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung: