IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. September 2015

    BGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 218/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine unlautere Werbung vorliegt, wenn eine Krankenkasse im Rahmen einer Job-Messe ein Gewinnspiel durchführt und dabei von den – größtenteils jugendlichen – Teilnehmern umfangreiche personenbezogene Daten erhebt und damit eine Einwilligung für zukünftige Werbung verbindet. Damit werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt. Durch die Verbindung mit dem Gewinnspiel werde den Jugendlichen die Tragweite der Datenangaben nicht ausreichend bewusst. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Krankenkasse auf ihrer Webseite potentiellen Neukunden ein Schreiben zur Kündigung der Mitgliedschaft bei Mitbewerbern zur Verfügung stellen darf. Allerdings darf in diesem Musterschreiben nicht der Passus enthalten sein, dass „sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse widerrufen“ würden, was auch für Rückwerbeversuche gelten solle. Dadurch würden Wettbewerber unzulässig gezielt behindert, da diesen untersagt würde, sogar noch vor Wirksamkeit der Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft Fragen in Bezug auf das alte Vertragsverhältnis zu klären (Beitragsrückstände, Kündigungsabwicklung etc.). Auch hätten betroffene Krankenkassen aus Wettbewerbsgesichtspunkten das Recht, den Kündigungswilligen durch geeignete Anstrengungen als Mitglied zu behalten.

  • veröffentlicht am 30. September 2014

    BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 170/10
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass auch eine gesetzliche Krankenkasse als „Unternehmer“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen ist, wenn sie irreführende Werbung schaltet, um Mitglieder einer anderen Krankenkasse zu einem Wechsel zu motivieren. Sie kann aus diesem Gründen abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2014

    LG OldenbuRechtsanwältin Katrin Reinhardtrg, Urteil vom 13.08.2014, Az. 5 O 2156/13
    § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse nicht mit dem Hinweis werben darf „Für alle, die bisher keinen Zuschuss zu ihrer Brille oder ihren Kontaktlinsen erhalten konnten, bietet die BKK … für Versorgungen seit dem 01.06.2012 eine neue Zusatzleistung an. Unabhängig von einer Sehkraftänderung erstattet die BKK … Ihnen alle 3 Jahre (gerechnet ab Kaufdatum) einen Zuschuss von 33,90 Euro zu den Kosten Ihrer Brille oder Kontaktlinsen … Unser Tipp – Brille24 … Bestellen Sie Ihre Brille bei unserem Kooperationspartner Brille24. Der Online-Optiker Brille24 bietet Qualitätsbrillen zum Spitzenpreis…„. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 03.10.2013, Az. C-59/12
    Art. 2 2005/29 EU-RL

    Der EuGH hat entschieden, dass die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nicht nur in sachlicher, sondern auch persönlicher Hinsicht besonders weit auszulegen ist. Im vorliegenden Fall wurde die Richtlinie auch auf das Werbeverhalten einer deutschen Krankenversicherung erstreckt. Zur Pressemitteilung 126/13 des EuGH vom 03.10.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2012, Az. I-4 U 85/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Vorgehen einer Krankenkasse, die im Rahmen eines Gewinnspiels Daten von 15-Jährigen ohne Zustimmung der Eltern erhebt, um diese als Kunden werben zu können, wettbewerbswidrig ist. Dadurch werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen zur Schaffung eines Marktvorteils ausgenutzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 10.06.2010, Az. I ZR 42/08
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Marke – auch wenn sie vom eingetragenen Markeninhaber verwendet wird – in der konkreten Verwendung irreführend sein kann, wenn sie ein nicht vorhandenes Kooperationsverhältnis mit einer namhaften Organisation suggeriere. Der beklagte Fachverlag gab in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse AOK ein Magazin „Praxis Aktuell“ heraus. Der Verlag besaß auch zwei eingetragene Marken, die die Bestandteile „Praxis Aktuell“ enthielten. Die Klägerin, ein Vertriebsunternehmen für kaufmännische Software, wandte sich gegen die Herausgabe einer Software „Praxis Aktuell Lohn + Gehalt“ durch die Beklagte und wurde vom BGH bestätigt. Das Gericht erachtete diese Verwendung des Bestandteiles „Praxis Aktuell“ als Name der Software für irreführend, weil damit der Eindruck erweckt werde, dass die Software ebenfalls in Kooperation mit der AOK entstanden sei. Dies sei aber gerade nicht der Fall.  Die Beklagte nehme damit die Autorität der AOK für sich in Anspruch und bringe zum Ausdruck, dass sich ihre Software für die von Arbeitgebern an die AOK zu übermittelnden Meldungen und Beitragsnachweise besonders eigne. Zum Volltext der Entscheidung:

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