Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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KG Berlin: Preisaufschläge für bestimmte Zahlungsformen sind unzulässig veröffentlicht am 24. Dezember 2009
KG Berlin, Urteil vom 30.04.2009, Az. 23 U 243/08
§§ 1 UKlaG, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
Das KG Berlin hat es einer Fluggesellschaft untersagt, für Kredit- oder Zahlkarten besondere Gebühren („Kreditkartengebu?hr pro Fluggast und einfacher Flug: 4,00 EUR/ Zahlkartengebu?hren pro Fluggast und einfacher Flug: 1,50 EUR“) zu erheben. Entsprechende AGB-Klauseln hielten einer Inhaltskontrolle nicht stand, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar seien und die Vertragspartner der Beklagten in unangemessener Weise benachteiligten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehöre zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Rechts, dass jeder Rechtsunterworfene seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfu?llen habe, ohne dafu?r ein gesondertes Entgelt verlangen zu können. Ein Anspruch auf Ersatz anfallender Kosten bestehe nur dann, wenn dies im Gesetz vorgesehen sei. (mehr …)