Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Duisburg: Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hat kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertungveröffentlicht am 15. Februar 2013
LG Duisburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12
§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 70 Abs. 1 S.2 StPODas LG Duisburg hat entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertung kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Die Bewertung sei insbesondere kein redaktioneller Teil des Informationsdienstes. Ein Vergleich mit einem Leserbrief sei nicht statthaft, da Leserbriefe immer nur nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht würden. Entscheidend sei, dass eine Informationsverarbeitung durch den jeweiligen Pressedienst erfolge und sich die Tätigkeit bis zur Veröffentlichung nicht in der bloßen Einstellung eines fremden Textes erschöpfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Kritische Berichterstattung über berufliches Verhalten eines Rechtsanwalts ist gestattetveröffentlicht am 28. Mai 2010
LG Berlin, Urteil vom 21.01.2010, Az. 27 O 938/09
§§ 823 BGB; 1004 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Prozessbericht, in welchem kritisch über eine Rechtsanwaltskanzlei unter Nennung ihres Namens berichtet wird, noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Eine Anwaltskanzlei hatte sich dagegen gewehrt, dass der Betreiber einer Website, auf der über presserechtlich motivierte Gerichtsverfahren berichtet wurde, eine Verhandlung kommentiert hatte, in der es um die eigenen rechtlichen Schritte der Kanzlei gegen eine geplante Veröffentlichung des Beklagten ging. Die Kanzlei war der Auffassung, dies ginge die Öffentlichkeit nichts an. Die Kammer habe in jenem Verfahren ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der geplanten Liste verneint. Ein Berichterstattungsanlass für ihr juristisches Vorgehen gegen selbige sei demnach auch nicht gegeben. (mehr …)