Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BSG: Wie Sie als Künstler die Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zulässigerweise umgehen könnenveröffentlicht am 4. April 2014
BSG, Urteil vom 02.04.2014, Az. B 3 KS 3/12 R
§ 1 KSVG, § 2 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Honorar des Künstlers Costa Cordalis für die Teilnahme am RTL-Dschungelcamp nicht der Künstlersozialabgabepflicht unterliegt, wenn der Künstler mit dem Fernsehsender die Zahlung des Honorars an eine Kommanditgesellschaft vereinbart, deren gewinnbezugsberechtigter Gesellschafter er ist. Zitat: (mehr …)
- SG Dortmund: Wer einen Webdesigner nicht nur gelegentlich beauftragt, ist verpflichtet, Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichtenveröffentlicht am 6. März 2011
SG Dortmund, Urteil vom 25.02.2011, Az. S 34 R 321/08
§§ 23; 24 KSVGDas SG Dortmund hat entschieden, dass auch der (gemeinnnützige) Auftraggeber einer Webseiten-Programmierung für den angeheuerten Webdesigner die Künstlersozialabgabe zu zahlen habe, weil sie „künstlerische Leistungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung verwerte“. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte aus diversen Rechnungsbeträgen Abgaben berechnet, weil das Forschungsinstitut Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen betreibe und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler erteile. Irrelevant sei, ob das veranlagte Unternehmen gewerblich gehandelt habe und wie es sich finanziere (hier: durch öffentliche Gelder). Zu der Veranlagung führen nach Auffassung der DRV folgende Tätigkeiten: Satzgestaltung, Layout, grafische Arbeiten, Bildbearbeitungen, Reinzeichnungen, Entwürfe und Gestaltung von Logos und Foldern, Erstellung von Plakatbildern, Bearbeitung von Fotos und allgemein Web-Design.
- LSG Hessen: He’s got game – Dirk Nowitzki ist ein Künstler! / Künstlersozialversicherungveröffentlicht am 2. Oktober 2009
LSG Hessen, Beschluss vom 06.03.2007, Az. L 8 KR 214/06 ER
§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG; § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGGDas Landessozialgericht Hessen hat entschieden, dass die im Rahmen eines Sponsoringvertrags zu entrichtenden Entgeltzahlungen für den Basketballspieler Dirk Nowitzki nach dem Künstlersozialversicherungs gesetz „einstweilen“ abgabenpflichtig sind. Es bestünden im summarischen Verfahren keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der an den Basketballspieler gezahlten Honorare in die Bemessung der Künstlersozialabgabe. (mehr …)
- BSG: DSDS-Juror Dieter Bohlen ist ein Künstler! / Zur Künstlersozialversicherungspflichtveröffentlicht am 1. Oktober 2009
BSG, Urteil vom 01.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R
§ 25 Abs 1 Satz 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass Dieter Bohlens Tätigkeit für die Musik-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) Kunst ist und demnach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterfällt. Die Jurymitglieder seien als wesentlicher Teil des Showkonzepts zu „eigenschöpferischen, höchstpersön- lichen Leistungen“ verpflichtet. Dies spreche für einen Künstlerstatus. Dagegen komme es hinsichtlich der Künstlersozialabgabe nicht auf die Qualität und Gestaltungshöhe der unterhaltenden Kunst an. Das BSG will seine Entscheidung auch auf sachbezogene TV-Unterhaltung („factual entertainment“) bezogen wissen, wie etwa „Big Brother“ oder „Germany’s next Topmodel“. RTL hatte zuvor erfolglos eine Verletzung von § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG gerügt. (mehr …)