Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Zur irreführenden Werbung „sehr sparsam im Energieverbrauch“ bei nur durchschnittlich sparsamer Kühl-Gefrierkombinationveröffentlicht am 30. Dezember 2011
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2011, Az. 4 U 144/10
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bewerbung einer nur durchschnittlich sparsamen Kühl-Gefrierkombination als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ durch einen Elektrofachmarkt irreführend ist, da durch die Werbung Qualitätsvorstellungen geweckt würden, denen das Produkt nicht gerecht werde. Eine derartige Werbung erachtete der Senat im Sinne des UWG als irreführend.
- LG Freiburg: Eine Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+ darf nicht als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ beworben werden, wenn Mehrzahl der Konkurrenzprodukte in besseren Energieeffizienzklassen verortet sindveröffentlicht am 12. August 2010
LG Freiburg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 12 O 37/10
§§ 3; 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; 8 Abs. 3 UWGDas LG Freiburg hat einem Händler untersagt, eine Kühl-/Gefrierkombination mit dem Zusatz „sehr sparsam im Energieverbrauch“ oder sinngleichen Angaben zu bewerben. Die Kammer: „Tatsächlich ist, worauf in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien eingegangen worden ist, unstreitig, dass mehr als 50 % aller Geräte [dieser Art] heute zu den beiden höchsten Energieeffizienzklassen zählen, wobei die Klasse A++ alleine selbst 17 % ausmacht. Unter diesen Umständen kann ein Gerät, das nur zu der Energieeffizienzklasse A+ gehört, nicht mehr als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erhebliche Irreführung des Verbrauchers.“