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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2014, Az. I-20 U 168/13
    § 3 UWG, § 5 Nr. 3 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Versicherungskonzern nicht mit einem „Kundenanwalt“ werben darf, wenn es sich hierbei nicht um einen zugelassenen Rechtsanwalt handelt. Der Kundenanwalt sollte sich nach Darstellung des Versicherungsunternehmens um Kundenanliegen kümmern, soweit diese sich von der Versicherung übervorteilt fühlten („Er und sein Team kümmern sich innerhalb X um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“). Zugleich hatte die Versicherung darauf hingewiesen: „Der X Kundenanwalt ist kein Rechtsanwalt und wird auch nicht rechtsberatend tätig. Er ist ein erfahrener Mitarbeiter der X Versicherungsgruppe AG.“ Dies hielt der Senat jedoch in der konkreten Form für nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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