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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2015, Az. 6 U 68/14
    § 4 Nr. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass redaktionelle Beiträge und Werbung nicht nur in klassischen Kaufzeitschriften deutlich getrennt und gekennzeichnet werden müssen, sondern auch in kostenlosen Kundenzeitschriften. Enthalten Beiträge in einer solchen Zeitschrift QR-Codes, die auf Werbeseiten im Internet führen, so muss dies für den Leser eindeutig erkennbar sein. Vorliegend waren die Hinweise in der Zeitschrift auf die Herkunft aus einem bestimmten Pharmaunternehmen nicht eindeutig genug, dass der Leser diese als Werbeschrift hätte erkennen können. Ein deutlicher Hinweis auf dem Titelblatt wäre erforderlich gewesen.

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