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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Juni 2010

    LG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010, Az. 1 HK O 85/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Koblenz hat entschieden, dass die 1&1 Internet AG Neukunden nicht ein Abonnement für Sicherheitssoftware als kostenloses Angebot anbieten darf, wenn nicht zugleich in deutlicher Weise darauf hingewiesen wird, dass sich das Angebot automatisch in ein kostenpflichtiges verlängert, soweit der Kunde nicht innerhalb von sechs Monaten kündigt. Das Abonnement sollte nach Ablauf der Freimonate 4,99 EUR im Monat kosten. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements war zwar vorhanden, allerdings zu klein, um von dem Verbraucher wahrgenommen zu werden. Ähnlich urteilte zuvor in Sachen web.de das OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009, Az. 4 U 1173/08 (vgl. zudem OLG Köln, Beschluss vom 30.12.2008, Az. 6 W 180/08).

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