Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Mindestvertragsdauer von 27 Jahren für die Anbindung an ein Glasfasernetz ist unwirksamveröffentlicht am 26. Februar 2014
LG Leipzig, Urteil vom 29.11.2013, Az. 08 O 897/13 – rechtskräftig
§ 305 c BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 1 UklaG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UklaG, § 4 Abs. 1 UklaGDas LG Leipzig hat entschieden, dass ein Kabelnetzbetreiber einen Grundstückseigentümer nicht für einen Mindestzeitraum von 27 Jahren an einen Vertrag für einen Glasfasernetz-Anschluss binden darf. Eine entsprechende AGB-Klausel über einen Kündigungsausschluss erachtete die Kammer für unangemessen und damit unwirksam. Der beklagte Kabelnetzbetreiber hatte eingewandt, es bestehe im Hinblick auf die erheblichen Investitionen ein berechtigtes Interesse an der langen Vertragslaufzeit. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: AGB-Klausel einer Unternehmensberatung, die im Falle der Vertragsbeendigung einen Pauschal-Stundensatz festlegt, ist unwirksamveröffentlicht am 13. Februar 2014
LG Dortmund, Urteil vom 03.01.2014, Az. 10 O 12/13
§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Der Klient hat das Recht, auch ohne Angaben von Gründen die Beratungsdienste zu beenden. In einem solchen Fall bezahlt er lediglich die bis dahin geleisteten Stunden, zumindest einen Pauschalsatz von 20 Stunden, es sei denn, der Berater kann innerhalb dieser Zeit anderweitig eingesetzt werden.“ in einem Vertrag über Unternehmensberatung unwirksam ist, weil sie dazu geeignet ist, den Kunden von der Ausübung seines Kündigungsrechts gemäß § 627 Abs. 1 BGB abzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bremen: Kündigung des Telekommunikationsvertrags möglich, wenn vereinbarte Übernahme einer Rufnummer scheitertveröffentlicht am 10. September 2012
AG Bremen, Urteil vom 30.08.2012, Az. 9 C 173/12
Das AG Bremen hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Telekommunikationsvertrages zulässig ist, wenn eine vereinbarte Mitnahme der Rufnummer (Portierung) seitens des Unternehmens nicht durchgeführt werden kann. Bis dahin angefallene Verbindungsentgelte müssten jedoch seitens des Kunden noch entrichtet werden, da diese Leistungen ihm zu Gute gekommen seien. Insoweit bestehe kein Zurückbehaltungsrecht.
- BGH: Welche Nutzungsrechte umfasst der sog. Berechtigungsvertrag mit der GEMA? / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 16. Dezember 2010
BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 35/08
§ 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB
Der BGH hat entschieden, dass ein Berechtigungsvertrag zwischen einem Urheber und der GEMA, der auch die Nutzung eines Musikwerks als Klingelton umfasst, so auszulegen ist, dass alle Bearbeitungen des Musikwerks zur Umgestaltung zum Klingelton erfasst sind, die bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und voraussehbar waren. Der Urheber könne kein Zustimmungsrecht für eine Verwertung geltend machen, wenn das in Rede stehende Musikstück zur Herstellung eines so genannten „realtones“ lediglich gekürzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Düsseldorf: Zusatzvereinbarung über den Ausschluss des Kündigungsrechts in AGB unwirksamveröffentlicht am 6. Mai 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
§§ 305 Abs. 1 S. 1; 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine in Form von AGB geschlossene Zusatzvereinbarung über den Ausschluss einer Kündigungsrechts für einen Partnervermittlungsvertrag unwirksam ist, weil sie eine von dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung darstelle. Die Klausel werde auch nicht zu einer – im Gegensatz zur gestellten – „ausgehandelten“ Klausel, indem ein Passus eingefügt werde, dass es der anderen Vertragspartei „frei stehe“, am bereits unterzeichneten Vertrag festzuhalten. Der Kunde habe nur die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuschließen oder nicht abzuschließen, was dem Prinzip des „Aushandelns“ zuwider laufe.