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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Teilurteil vom 18.07.2014, Az. 21 O 12546/13
    § 19a UrhG, § 17 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG,
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass Anleihen an Elemente aus dem Werk des spanischen Künstlers Dalí nicht zur Bewerbung einer Kunstausstellung verwendet werden dürfen. Die Beklagte, die Betreiberin einer Kunstausstellungshalle, hatte eingewendet, sie verwende weder ein Werk noch einen Werkbestandteil Dalís, da die von der beauftragten, herstellenden Künstlerin verwendeten Stilelemente, wie Krücken, schmelzende Uhren, Schmetterlinge, Figuren mit Flügeln, schwarze Schattenfiguren, Elefanten mit langen Beinen, Schubladen, ein Kistenkreuz sowie Nägel, keine direkten Übernahmen von Werkteilen aus Werken des Künstlers Dalí seien. Vielmehr handle es sich um eigenständige grafische Gestaltungen, die lediglich als Stilelemente von den kundigen angesprochenen Verkehrskreisen dem Künstler Dalí zugeordnet werden könnten. Es sei auch unzutreffend, dass es sich bei dem Videoclip um eine unfreie Bearbeitung der Werke oder Werkteile Dalís handle. Vielmehr liege eine freie Benutzung bei einer künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Werk auch dann vor, wenn dieses samt seiner Eigenheiten als Teil der Auseinandersetzung im neuen Werk erkennbar bleibe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Januar 2014

    OVG Magdeburg, Urteil vom 23.10.2013, Az. 3 L 84/12

    Das OVG Magdeburg hat entschieden, dass ein Gemälde aus der vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt im Internet betriebenen „Lost Art Datenbank“ zu entfernen ist, sobald ein dort aufgeführtes Gemälde gefunden worden ist. Die Löschung habe unabhängig von der Klärung eigentumsrechtlicher Fragen zu erfolgen. Zur Pressemitteilung:

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  • veröffentlicht am 4. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 29.02.2012, Az. 5 U 10/10
    § 2 Abs. 1 UrhG, § 69a UrhG, § 19a UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Webseiten, welche einem Gebrauchszweck dienen, als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterfallen können. Um die erforderliche Schöpfungshöhe zu erreichen, müsse allerdings eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommen. Dabei könne auch ein geringes Maß an Eigentümlichkeit ausreichen. Vorliegend seien die Voraussetzungen für einen solchen Schutz jedoch nicht erfüllt. Z.B. könne die Farbauswahl (rot, weiß, grau) für eine gewerbliche Webseite nicht als so originell angesehen werden, dass die Klägerin diese im Rahmen eines Werkschutzes nach Urheberrecht für sich monopolisieren könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

    1. Webseiten, die einem Gebrauchszweck dienen, können allenfalls im Bereich der angewandten Kunst und nicht dem der „reinen“ (zweckfreien) Kunst als Werk schutzfähig sein. Dies hat zur Folge, dass für die Schutzwürdigkeit der Webseite die Schutzuntergrenze höher liegt als bei einem Werk der reinen Kunst.

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  • veröffentlicht am 7. Mai 2012

    VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2012, Az. 24 L 113.12
    § 17 Nr. 1 TierSchG, § 16a Nr. 1 TierSchG, § 4 Abs. 1 TierSchG, § 3 Nr. 6 TierSchG, § 1 S. 2 TierSchG

    Das VG Berlin hat entschieden, dass die Tötung von Hundewelpen unter Zuhilfenahme eines Kabelbinders im Rahmen einer Kunstperformance nicht von dem Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt ist. Die geplante Tötung – als Protest gegen die Tötung von Hunden z.B. in Alaska oder China – sei nicht durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt. Hinzu komme, dass es nach dem Tierschutzgesetz verboten sei, Tiere zur Schaustellung und ähnlichen Veranstaltungen heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Die schrankenlos gewährte Kunstfreiheit gehe dem Tierschutz nicht von vornherein vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. März 2012

    OLG Köln, Urteil vom 09.03.2012, Az. 6 U 62/11
    § 97 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Druckgrafik eines Kussmundes als Werk der freien Kunst dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dementsprechend liege eine Rechtsverletzung vor, wenn die Beklagte die Grafik des Klägers unerlaubt als Dekoration auf einer Vielzahl von Geschenkartikeln verwendet. Die Grafik erreiche die erforderliche Schöpfungshöhe. Der Kläger habe zur Erstellung derselben ein weibliches Modell Serien solcher Kussmund-Abdrücke vornehmen lassen, von diesen Abdrücken einen ausgewählt, diesen am Computer eingescannt und anschließend die eingescannte Kussmundgraphik retuschiert und coloriert. Dabei habe ihm ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zur Verfügung gestanden. Zur Schutzhöhe führte das Gericht noch aus, dass es sich um ein Werk der freien, nicht der angewandten Kunst handele, da es nicht einem Gebrauchszweck, sondern der Anschauung und ästhetischen Erbauung diene. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 09.02.2012, Az. 23 U 2198/11
    § 280 BGB

    Das OLG München hat nach einem Bericht der Welt entschieden, dass einem Künstler, dessen Vorlage für eine Skulptur in einer Galerie verloren ging, Anspruch auf Schadensersatz hat. Vorliegend ging es um 2 Pommes frites, die das stolze Alter von 22 Jahren erreicht hatten und in ihrer Jugend dem Künstler als Vorlage für sein Kunstwerk „Pommes d’Or“, einem goldenen Pommeskreuz, gedient hatten. Die Original-Pommes verschwanden in einer Galerie, in der sie einmal bei einer Ausstellung gezeigt wurden. Das OLG München sah jedoch davon ab, den künstlerischen Wert der Kartoffelstäbchen bemessen zu wollen, konnte der Senat doch jedenfalls einen wirtschaftlichen Wert feststellen: Eine Kunstliebhaberin habe ausgesagt, dass sie für die zwei Pommes immerhin 2.500,00 EUR hingeblättert hätte, um sie dem Künstler abzukaufen. Letztendlich sprach das Gericht dem Künstler 2.000,00 EUR zu, zahlbar von der Galeristin, die die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung verletzt habe. Was uns dazu noch einfällt? Palim, Palim!

  • veröffentlicht am 13. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin; Urteil vom 09.11.2010, Az. 5 U 69/09
    §§ 12; 823 Abs. 1; 1004 BGB; 14 Abs. 5; 15 Abs. 2, Abs. 4 MarkenG; Art. 9 Abs. 1 Satz 2; Art. 14 Abs. 1; Art. 98 GMV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Kunstfreiheit dem Markenrecht vorgeht, wenn es um ein öffentlich gemachtes Foto geht, welches einen nackten Mann mit einem Handtuch zeigt, das mit einem bekannten Hotel-Logo bedruckt ist. Was wir davon halten? Wenn das gleiche Foto zur Bewerbung eines mit dem Markeninhaber nicht übereinstimmenden Hotels o.ä. veröffentlicht worden wäre, wäre die Entscheidung zweifelsfrei anders ausgefallen. So aber ist nun zu lesen: „Es ist eine freie schöpferische Gestaltung des Fotografen, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden„. Es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2011, Az. 5 U 207/10
    §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG i.V.m. 5 Abs. 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden – wie bereits das Landgericht zuvor – dass ein Tätowierer in seinem Studio keinen Preisaushang gemäß der Preisangabenverordnung anbringen muss. Es liege hier eine künstlerische Tätigkeit vor, vergleichbar mit einem Auftrags-Porträt-Maler, welche einer Ausnahmeregelung der Preisangabenverordnung unterfalle. Die z.T. komplexen Bildkompositionen, die z.B. den ganzen Rücken oder Arm bedecken, seien als persönlich-geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 UrhG zu qualifizieren. Das OLG hat die Revision für dieses Urteil zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. April 2011

    BGH, Urteil vom 05.10.2010, Az. I ZR 127/09
    §§ 19a, 50 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über eine Ausstellungseröffnung, in deren Rahmen auch Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke gezeigt werden, nur solange vorgehalten werden darf, wie es sich bei der Ausstellung um ein Tagesereignis handelt. Dabei sei unter einem Tagesereignis jedes aktuelle Geschehen zu verstehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse sei, wobei ein Geschehen so lange aktuell sei, wie ein Bericht darüber von der Öffentlichkeit noch als Gegenwartsberichterstattung empfunden werde. Werde ein entsprechender Pressebericht in das Online-Archiv der jeweiligen Zeitung eingestellt, sei dieser nach einem gewissen Zeitablauf wieder zu entfernen. Der damit zu betreibende Aufwand sei nicht unzumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Januar 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 24.09.2010, Az. 327 O 702/09
    §§ 5 Abs. 1, 9 Abs. 8 Nr. 1 bzw. Nr. 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass in einem Tatto-Studio keine Verpflichtung zur Anbringung eines Preisaushangs gemäß der Preisangabenverordnung besteht, da die Tätigkeit des Tätowierers als künstlerische Leistung einer Ausnahmeregelung unterfällt. Der Argumentation der Klägerin, dass es sich beim Tätowieren – auch bei eigenen Entwürfen – um eine manuell-technische Tätigkeit, die einem Handwerksberuf ähnele, handele, wurde nicht gefolgt. Das Gericht sah die künstlerische Komponente im Vordergrund und somit auch das Eingreifen der Regelung des § 9 Abs. 8 Nr. 2 PAngV als gegeben an. Es führte dazu aus:

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