Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beteiligung an Tonträgererlösen nach beendeter Zusammenarbeitveröffentlicht am 13. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 14.10.2014, Az. 11 U 43/14
§ 8 UrhG, § 73 UrhG, § 80 UrhG; § 242 BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bandmitglied nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Band trotz einer pauschalen Beteiligungsvereinbarung keinen Anspruch auf Anteile von Tonträgererlösen hat, an welchen das Mitglied selbst nicht mitgewirkt hat. Die Auszahlung der Erlöse sei auf die Tonträger zu beschränken, an denen das ehemalige Bandmitglied aktiv als Künstler Anteil gehabt habe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Gefälschtes Gemälde muss nicht vernichtet werden, wenn es mit Einwilligung des Original-Künstlers vertrieben wurdeveröffentlicht am 10. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2014, Az. I-20 U 167/12
§ 23 S. 1 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Witwe eines Künstlers keinen Anspruch auf Vernichtung eines Gemäldes hat, welches eine Kopie bzw. Fälschung eines der Originalbilder ihres verstorbenen Mannes ist, sofern diese Kopie mit Einwilligung des Künstlers vertrieben wurde. Vorliegend hatte die Beweisaufnahme eine solche Einwilligung ergeben. Daher stelle sich die Kopie als erlaubte Umgestaltung eines Werkes des Original-Künstlers dar, welches von einem Käufer rechtmäßig erworben wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Zur Unzulässigkeit, Teile von berühmten Kunstwerken verfremdet in einem Videofilm zur Bewerbung einer Kunstausstellung abzubildenveröffentlicht am 6. November 2014
LG München I, Teilurteil vom 18.07.2014, Az. 21 O 12546/13
§ 19a UrhG, § 17 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGBDas LG München I hat entschieden, dass Anleihen an Elemente aus dem Werk des spanischen Künstlers Dalí nicht zur Bewerbung einer Kunstausstellung verwendet werden dürfen. Die Beklagte, die Betreiberin einer Kunstausstellungshalle, hatte eingewendet, sie verwende weder ein Werk noch einen Werkbestandteil Dalís, da die von der beauftragten, herstellenden Künstlerin verwendeten Stilelemente, wie Krücken, schmelzende Uhren, Schmetterlinge, Figuren mit Flügeln, schwarze Schattenfiguren, Elefanten mit langen Beinen, Schubladen, ein Kistenkreuz sowie Nägel, keine direkten Übernahmen von Werkteilen aus Werken des Künstlers Dalí seien. Vielmehr handle es sich um eigenständige grafische Gestaltungen, die lediglich als Stilelemente von den kundigen angesprochenen Verkehrskreisen dem Künstler Dalí zugeordnet werden könnten. Es sei auch unzutreffend, dass es sich bei dem Videoclip um eine unfreie Bearbeitung der Werke oder Werkteile Dalís handle. Vielmehr liege eine freie Benutzung bei einer künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Werk auch dann vor, wenn dieses samt seiner Eigenheiten als Teil der Auseinandersetzung im neuen Werk erkennbar bleibe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Erben des Urhebers eines Landeswappens haben kein Recht auf Schadensersatz wegen unterlassener Urhebernennung, wenn der Urheber selbst darauf verzichtet hatveröffentlicht am 9. Oktober 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.08.2014, Az. 11 W 5/14
§ 242 BGB; § 13 UrhG, § 32a UrhG, § 32c UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Witwe des Urhebers eines Landeswappens als Erbin keine Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz wegen unterlassener Urhebernennung geltend machen kann. Der Urheber selbst habe – bei jahrelanger Nutzung des Wappens durch den Hoheitsträger – sein Namensnennungsrecht nicht ausgeübt. Daher sei von einer stillschweigenden Einräumung eines Nutzungsrechts in der Form, dass eine Urhebernennung unterbleiben könne, auszugehen. Die Erben des Urhebers seien an die Art und Weise der Einräumung des Nutzungsrechts durch den Urheber gebunden. Zum Volltext der Entscheidung:
- FG Neustadt: Wer Werbeprospekte gestaltet, ist nicht künstlerisch-freiberuflich tätig, sondern gewerblich und entsprechend steuerpflichtigveröffentlicht am 2. Januar 2014
FG Neustadt, Urteil vom 24.10.2013, Az. 6 K 1301/10
§ 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 1 EStGDas FG Neustadt hat entschieden, dass der Beklagte zu Recht davon ausgegangen ist, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Werbeprospekte erstellt, welche keine besondere künstlerische Anmutung aufweisen, einen Gewerbebetrieb betreibt und ihre Einkünfte insgesamt nach § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der Gewerbesteuer unterliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: DEN „Wendler“ gibt es nicht / „Der Wendler“ muss sich als Schlagersänger nun eines Namenszusatzes bedienenveröffentlicht am 21. Mai 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013, Az. I-20 U 67/12 – nicht rechtskräftig
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass „der unter dem Künstlernamen Michael Wendler (bürgerlich: Michael Norberg) auftretende Schlagersänger die Bezeichnung „Der Wendler“ oder „Wendler“ nicht länger ohne klarstellenden Zusatz verwenden darf. Gegen den Sänger („Sie liebt den DJ“) geklagt hatte der aus Velbert stammende Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen ebenfalls im Schlagergeschäft tätig ist und im August 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „Der Wendler“ auf sich angemeldet hat.“ Zum weiteren Text der Pressemitteilung Nr. 13/2013 des Senats vom 21.05.2013: (mehr …)
- LG Hamburg: Irreführende Werbung über den Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungspflichten an verschiedene Verwertungsgesellschaftenveröffentlicht am 26. April 2013
LG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2013, Az. 315 O 540/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung, die besagt, dass ein Internetradio zu einem günstigen Tarif bei der Antragstellerin betrieben werden kann, ohne dass weitere Vergütungspflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften entstehen, irreführend ist. Werde ein Internetradio z.B. auch in Deutschland ausgestrahlt, würden selbstverständlich auch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften anfallen, deren Künstler Teil der Ausstrahlung seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Die gefälschte Kopie eines Kunstwerks von Prof. Jörg Immendorff muss vernichtet werdenveröffentlicht am 24. Oktober 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2012, Az. 12 O 473/08
§ 16 Abs. 1 UrhG, § 96 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG a.F., § 98 Abs. 1 und Abs. 3 UrhG a.F.Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die urheberrechtswidrig erstellte Kopie eines Kunstwerkes (hier: Gemälde des Künstlers Prof. Jörg Immendorff „Ready-Made de l´Histoire dans Café de Flore“, vgl. Bericht des Handelsblatts hier) zu vernichten ist. Zu den ausführlichen rechtlichen Umständen verweisen wir auf den folgenden Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Fotoserie über Aktionskunstwerk darf nicht ohne Zustimmung des Künstlers veröffentlicht werdenveröffentlicht am 4. Mai 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2011, Az. I-20 U 171/10
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 23 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Serie von Fotografien, die den Fortgang eines Aktionskunstwerks dokumentiert, eine Umgestaltung des Kunstwerks darstellt, die der Zustimmung des Urhebers des Aktionskunstwerks bedarf. Die Bilderreihe sei eine teilweise körperliche Festlegung einer szenischen Aufführung vom 11. Dezember 1964 und fixiere wesentliche Elemente der Aktion. Damit sei sie keine unveränderte Vervielfältigung der Aktion, sondern eine Umgestaltung, da die Wiedergabe verkürzt und unter den Eigenheiten des fotografischen Mediums erfolge und damit in die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers Beuys eingreife. Ein selbständiges Werk sei jedoch nicht entstanden, da die schöpferischen Züge der abgelichteten Aktion in der Bilderreihe keineswegs verblasst seien. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG München: Erstelltes Kunstwerk kann nicht wegen „Nichtgefallen“ abgelehnt werdenveröffentlicht am 16. April 2012
AG München, Urteil vom 19.04.2011, Az. 224 C 33358/10
§ 631 BGB, § 632 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein beauftragtes Kunstwerk nicht abgelehnt werden kann, weil sich der erhoffte „Wow-Effekt“ nicht eingestellt hätte. Vorliegend war die Verschönerung eines Treppenhauses durch ein Hinterglasbild beauftragt worden, welches sich an anderen, durch Katalog bekannten Werken des Künstlers orientieren, aber eine Neuschöpfung sein sollte. Nach Einbau der Kunstinstallation war die Kundin jedoch nicht zufrieden und wollte das Werk nicht bezahlen bzw. den bereits verauslagten Vorschuss zurück erhalten. Dies gestand ihr das Gericht nicht zu. Das Werk sei auftragsgemäß erstellt worden. Dazu reiche aus, dass der vereinbarte Zweck und die tragende Idee vorhanden sei, da die Auftraggeberin mit den Eigenarten des Künstlers vertraut war bzw. sich damit hätte vertraut machen müssen. Abreden, die die Gestaltungsfreiheit einschränkten, seien nicht getroffen worden. Das Risiko, dass das vollendete Werk schlussendlich doch nicht gefalle, trage die Auftraggeberin. Hier finden Sie die Pressemitteilung.