Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Essen: „Tierschutzverein“ hat keinen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR gegen übernehmende Familie, die für den Hund keine Haftpflichtversicherung abschließtveröffentlicht am 6. Januar 2016
LG Essen, Urteil vom 18.01.2011, Az. 15 S 277/2010
§ 307 BGB, § 309 Nr. 10 BGBDas LG Essen hat einem Tierschutzverein, der zwei Labor-Beagle an eine Familie vermittelt hatte, den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 EUR (1.000 EUR je Tier) versagt, nachdem die Familie für den Hund nicht umgehend eine Haftpflichtversicherung abschloss. (mehr …)