Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LAG Berlin-Brandenburg: Einer Krankenpflegerin, die Patientenfotos bei Facebook veröffentlicht, kann fristlos gekündigt werdenveröffentlicht am 26. August 2014
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014, Az. 17 Sa 2200/13
§ 626 Abs. 1 BGB, § 203 StGB, § 5 BDSGDas LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung einer Krankenpflegerin in einem Sonderfall aufgehoben, bei dem die Krankenpflegerin Fotos eines Patienten bei Facebook veröffentlicht hatte, gleichwohl grundsätzlich einen derartigen Vorgang als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)