Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LAG Düsseldorf: Arbeit aus dem Home-Office kann nicht ohne Weiteres einseitig vom Arbeitgeber beendet werden / Telearbeitveröffentlicht am 19. November 2014
LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2014, Az. 12 Sa 505/14
§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG, § 95 Abs. 3 S.1 und 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 S.1 BetrVG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 307 Abs. 2Nr . 1 und 2 GewO, § 310 Abs. 4 S.2 GewO; § 106 Satz 1 GewO, § 2 KSchG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vereinbarung in allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, wonach die einem Arbeitnehmer erlaubte Telearbeit („Homeoffice“) ohne Abwägung der Arbeitnehmerinteressen einseitig vom Arbeitgeber aufgekündigt werden kann, unwirksam ist. Es liege insoweit eine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild des § 106 Satz 1 GewO gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)