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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. August 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB, § 17 Abs. 2 UrhG, § 44a UrhG, § 53 Abs. 1 UrhG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass der Weiterverkauf von elektronischen Dateien (wie eBooks) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt werden kann. Der Kunde werde hierdurch weder überrascht noch benachteiligt. Eine andere Wertung ergebe sich auch nicht aus der Tatsache, dass die Beklagte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch kaufrechtlich geprägte Begriffe verwende, wie beispielsweise Kaufvertrag, Kaufpreis oder Lieferung. Was wir davon halten? Rechtsprechung aus der Mottenkiste. Dass elektronische Ware (hier: eBooks) auf Grund ihrer digitalen Natur keine Sache sein soll und kein Eigentum an ihr verschafft werden kann, dürfte seit der abgeschlossenen softwarerechtlichen Paralleldiskussion Makulatur sein. Auch im Übrigen zeugt die Entscheidung von einer Fülle formalistischer Erwägungen, die keine Zustimmung finden. Der „Dachverband aller 16 Verbraucherzentralen der Bundesländer und weiterer 25 verbraucher- und sozialorientierter Organisationen in Deutschland“ wird sich bereits auf dem Weg zum Oberlandesgericht befinden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 11.01.2013, Az. 15 O 173/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 7 Abs. 1 HWG

    Das LG Bielefeld hat einer Apotheke verboten, mit dem Hinweis „Wir wollen Sie noch besser bedienen – bitte beantworten Sie uns dazu drei kurze Fragen, 5,00 EUR Marktforschungs-Rabatt für Ihre Antworten!“ zu werben. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um einen Bar-Rabatt, der mit 5,00 EUR nicht mehr geringwertig ist und somit nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWG bei europarechtlicher Auslegung verboten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013, Az. 12 O 172/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches in einem Newsletter (2,5 Mio. Empfänger) mit der Sonderaktion wirbt „„Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95% billiger … Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse.“ den Verbraucher in irreführender Weise täuscht, wenn er statt einer Senseo Edelstahl Kaffeemaschine die Kaffeepadmaschine eines Drittanbieters verkauft, für die Senseo-Kaffeepads verwendet werden konnten. Das werbende Unternehmen hatte argumentiert, dass Verbraucher durch den Hinweis „Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von …“ ausreichend Klarheit über die tatsächlich angebote Maschine erhielten. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt; geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

  • veröffentlicht am 8. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11
    § 17 Abs. II UrhG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, wirksam ist. Das Urteil ist ein klares Fehlurteil. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Daten, in diesem Fall Hörbücher oder E-Books, Sacheigenschaft haben (was die Kammer ablehnt), erinnert an die in den 1980er/1990er-Jahren längst „ausgekaute Frage“, ob Software eine Sache darstellt (was zu bejahen ist). Zweck des Vertrages über den Verkauf eines e-Books ist es sehr wohl, dem Verbraucher eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen – und zwar an der jeweiligen Softwarekopie auf seiner Festplatte o.ä. Diese Kopie darf auch weiterveräußert werden. Die Argumentation des LG Bielefeld erweist sich als antiquiert; sie dürfte in der Berufungsinstanz, spätestens aber vom BGH aufgehoben werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bielefeld, Urteil vom 26.05.2009, Az. 17 O 59/09
    §§
    9, 12 UWG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass derjenige, der eine Abmahnung gegen einen Mitbewerber ausspricht, dann keinen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten hat, wenn der Abgemahnte wegen desselben Verstoßes bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten abgegeben hat. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung sei die Wiederholungsgefahr insgesamt entfallen, so dass eine weitere Abmahnung wegen desselben Verstoßes objektiv unberechtigt sei. Dass der Zweitabmahner dies nicht wusste, sorge nicht für eine Abmahnungsberechtigung, so dass ein Erstattungsanspruch nach § 12 UWG nicht vorliege. Das Gericht konnte einen Anspruch auf Ersatz der Kosten auch nicht aus einem anderen Rechtsgrund erkennen.

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  • veröffentlicht am 6. November 2009

    LG Bielefeld, Beschluss vom 21.10.2009, Az. 4 OH 628/09
    § 101 Abs. 9 UrhG, §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 KostO

    Das LG Bielefeld hat in diesem Beschluss eine Telefongesellschaft im Wege der vorläufigen Anordnung aufgeben, Vekehrsdaten zu sichern und ihr gestattet, diese im Wege der Auskunft an die Antragstellerin herauszugeben. § 101 Abs. 1 UrhG könne dahingehend verstanden werden, dass er auch die Befugnis enthalte, die Speicherung der fraglichen Daten anzuordnen (vgl. OLG Köln, FGPra 2009, 43). Sodann führte das LG Bielefeld aus, dass der Geschäftswert des Antrags gemäß §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 KostO auf 130.800,00 EUR festgesetzt wurde (300,00 EUR je Auskunftsanspruch). (mehr …)

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