IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Dortmund, Urteil vom 30.04.2013, Az. 25 O 120/12
    § 2 UKlaG, § 5 UKlaG; § 3 UWG, § 5 UWG, § 12 Abs. 1 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für sog. e-Zigaretten mit Aussagen wie „.. mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette“ und „…dass der einzige Schadstoff, den die E-Zigarette enthält, das Nikotin ist“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese Behauptungen nicht mit wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen fundiert werden können. Gerade bei Aussagen im Gesundheitsbereich seien immer besonders hohe Anforderungen an die Klarheit, die Richtigkeit und die wissenschaftliche Belegbarkeit der Aussage zu stellen. Dass die Beklagte einen Professor einer durchaus bekannten Universität zitiere, sei durchaus geeignet, beim Verbraucher erst recht den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten und erwiesenen Behauptung zu erwecken, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. August 2013

    LG Dortmund, Urteil vom 24.04.2013, Az. 9 T 118/13
    Anlage 2 zu § 2 ZVFV

    Das LG Dortmund hat einen Beschluss des AG Hamm aufgehoben, das den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit der bloßen Begründung abgelehnt hatte, dass dieser nicht den farblichen Anforderungen der Anlage 2 zu § 2 ZVFV entspreche. Was wir davon halten? Noch ein Schildbürgerstreich aus dem OLG-Bezirk Hamm, der allerdings „in letzter Sekunde“ gestoppt wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2013

    LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2013, Az. 3 O 102/13 – nicht rechtskräftig
    § 8 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV,
    § 2 Abs. 2 DL-InfoV

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei die gemäß DL-InfoV erforderlichen Informationen nicht notwendigerweise auf der kanzleieigenen Internetseite vorhalten muss. Streitig war, dass sich auf der Internetseite der Verfügungsbeklagten im Impressum keinerlei Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung der Verfügungsbeklagten sowie deren Geltungsbereich befanden. § 2 Abs. 2 DL-InfoV räume dem Dienstleistungserbringer indes vier alternative und gleichwertige Möglichkeiten zur Erfüllung der Pflicht aus § 2 Abs. 1 DL-InfoV ein. So erlaube es der § 2 Abs. 2 Nr. 2 DL-InfoV dem Dienstleistungserbringer, seine Pflicht zur Bereitstellung der Informationen dadurch zu erfüllen, dass am Ort der Leistungserbringung oder aber des Vertragsschlusses die erforderlichen Informationen so vorgehalten würden, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich seien. Dazu zähle beispielsweise auch ein Aushang im Geschäftslokal, der leicht zu sehen sein müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 21.11.2012, Az. 25 O 209/12 – rechtskräftig
    § 31 Abs. 2  BOÄ Westfalen Lippe, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass ein HNO-Arzt einem Patienten ohne dessen vorausgegangene ausdrückliche Bitte keinen bestimmten Hörgeräteakustiker empfehlen darf, da dies die Wahlfreiheit des Patienten verletze. Der Arzt hatte Patienten ungefragt und ohne hinreichenden Grund auf die Möglichkeit des Erwerbs von Hörgeräten direkt in der Praxis (sog. verkürzter Versorgungsweg) hingewiesen und dazu einen Hörgeräteakustiker bestimmt. Vgl. auch LG Düsseldorf (hier) und OLG Schleswig (hier), aber auch LG Berlin (hier).

  • veröffentlicht am 11. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 24.08.2012, Az. 25 O 178/12
    § 2 Abs.1 UKlaG; § 5 Abs. 3 UWG

    Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für eine Lotion mit u.a. folgenden Slogans „Wohlgeformten Busen in 28 Tagen“, oder „Tests beweisen: N wirkt wie ein unsichtbarer BH, indem es die Haut an Brust und Dekolletee strafft, glättet und stärkt“, irreführend ist, soweit ein wissenschaftlicher Nachweis nicht existiert. Die Verfügungsbeklagte konnte eine erforderliche Placebo-Studie für die behaupteten Wirkungen nicht vorlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 15.07.2009, Az. 16 O 76/09
    §§ 312 c Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV

    Das LG Bonn hat zu der Frage der Platzierung der Widerrufsbelehrung ein Urteil gefällt. Danach reicht es nicht aus, wenn der Hinweis nach Betätigung eines Buttons „Bestellung“ erfolgt, da der Verbraucher von einem Vertragsschluss ausgehe und der Gesetzgeber eine Belehrung „rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung“ fordere. Ebensowenig reiche es aus, wenn – über eine solche Belehrung hinaus – auf der Startseite auf das Widerrufsrecht hingewiesen werde, denn Suchmaschinen würden in der Regel direkt auf die Unterseite, auf der das jeweilige Produkt zu bestellen sei, verweisen.

I