Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Täuschung über die betriebliche Herkunft durch Anhängen an Amazon-Angebote?veröffentlicht am 12. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2015, Az. 2a O 243/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle des sog. „Anhängens“ an Amazon-Angebote keine Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware vorliegt, wenn es sich tatsächlich um Ware desselben Herstellers handelt, welche aber mit unterschiedlichen GTINs (Global Trade Item Numbers) vertrieben werden. Dies weise lediglich auf unterschiedliche Bezugsquellen, z.B. Zwischenhändler hin. Bei niedrigpreisiger Ware, wie vorliegend, sei dies für den Kunden aber nicht von Bedeutung. Zitat:
- LG Düsseldorf: Die Beweislast für den Umfang der Rechtseinräumung für eine Bildnutzung trägt der Nutzerveröffentlicht am 10. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 211/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 UrhG; § 242 BGB, § 257 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Verfahren über Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen unberechtigter Bildnutzung die Beweislast über den Umfang einer Rechtseinräumung durch den Beklagten zu tragen ist. Vorliegend hatte der Beklagte behauptet, eine Fotografie nicht nur für eine Print-Broschüre, sondern auch im Internet auf seiner Webseite nutzen zu dürfen. Diese Behauptung habe er allerdings nicht weiter substantiiert und die beschränkte Rechtseinräumung mit Nichtwissen bestritten. Dies genüge nach Auffassung des Gerichts den Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Die Gestaltung eines Kleidungsstücks kann durch Farbgestaltung und Motivanordnung als Geschmacksmuster geschützt seinveröffentlicht am 7. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2015, Az. 14c O 55/15
Art. 19 Abs. 2, Abs. 1 GGV, Art. 89 Abs. 1 lit. d) GGVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Damenbluse mit Flamingo-Motiven als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sein kann. Werde eine ähnliche Bluse von einem Dritten vertrieben, die auf Grund von Schnitt, Farbgestaltung und Motivanordnung denselben Gesamteindruck erwecke und sich daher als Nachahmung darstelle, bestehe diesbezüglich Anspruch auf Unterlassung und Auskunft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: „Detox“ ist eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Bezeichnung für Kräuterteeveröffentlicht am 28. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2015, Az. 38 O 119/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 10 HCVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ für eine Kräutertee-Mischung unlauter und daher zu unterlassen ist. Es handele sich um eine gesundheits- bzw. krankheitsbezogene Angabe, welche nicht zugelassen sei. „Detox“ werde vom allgemeinen Verkehr als „Entgiftung“ interpretiert, was eine Wirkung auf den Körper suggeriere. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur irreführenden Preiswerbung für Kombi-Angebote im Mobilfunkbereichveröffentlicht am 6. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2015, Az. 38 O 120/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Kombi-Angebot eines Mobilfunkanbieters für Mobilfunkvertrag und Mobiltelefon alle obligatorischen Preisbestandteile transparent dargestellt werden müssen. Die Werbung für einen Mobilfunktarif mit der Preisangabe „ab 34,99 € monatlich“ und daneben ein Smartphone mit der Angabe „einmalig 1 €“ sei irreführend, weil dort nicht die Anschlusskosten für den Mobilfunkvertrag und die monatlichen Zuzahlungen für das Mobiltelefon aufgeführt waren, das Angebot also für den angegeben Preis nicht zu erwerben war.
- LG Düsseldorf: Irreführende Angaben bezüglich buchbarer Hotels in Preisvergleichsportal untersagtveröffentlicht am 27. Mai 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2015, Az. 12 O 337/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat auf Grund eines Antrags der Wettbewerbszentrale entschieden, dass eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn ein Preisvergleichsportal für Hotelbuchungen die Anzahl buchbarer Hotels in Google-Werbeanzeigen höher angibt, als tatsächlich buchbare Hotels vorhanden seien (z.B. bei Google: „Sölden 610 Hotels“ und auf eigener Internetseite: „Hotels Sölden: 82 von 554“). Es seien gravierende Abweichungen nicht nur in Einzelfällen vorhanden, welche den Verbraucher über die tatsächliche Anzahl buchbarer Hotels täuschen würden.
- LG Düsseldorf: Mehrfachabmahnungen ohne sachlichen Grund sind rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 8. Mai 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 O 461/14
§ 8 Abs. 4 UWG; § 242 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle mehrerer, kurz hintereinander ausgesprochener Abmahnungen (hier: 7) ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann, wenn: 1) Im Zeitpunkt der ersten Abmahnung bereits alle Verletzungstatbestände bekannt waren, 2) Die Rechtsverletzungen vergleichbar waren und keine wegen besonderer Umstände auszuklammern waren und 3) Für jede Abmahnung gesondert Gebühren geltend gemacht wurden. Unter diesen Umständen sei das Vorgehen der Abmahnerin als rechtsmissbräuchlich zu bewerten und eine einstweilige Verfügung wegen drei der vorher abgemahnten Verstöße aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Die Formulierung „Bestellung abschicken“ auf einem Bestellbutton im Internet genügt nicht den gesetzlichen Vorgabenveröffentlicht am 10. April 2015
LG Düsseldorf, Anerkenntnisurteil vom 11.03.2015, Az. 37 O 78/14
§ 312j Abs. 2 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 4 EGBGB
Das LG Düsseldorf hat im Wege des Anerkenntnisurteils in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Beschriftung eines Bestellbuttons in einem Onlineshop mit „Bestellung abschicken“ nicht den gesetzlichen Vorgaben der sog. Button-Lösung genügt. Aus der Beschriftung müsse sich unmissverständlich die Kostenpflicht ergeben, die durch einen Vertragsschluss ausgelöst wird. Dies gelte auch für ausländische Unternehmen, die Produkte ausdrücklich auch für den deutschen Verbraucher anbieten. - LG Düsseldorf: Zur örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Markenverletzungen auf internationalen Messenveröffentlicht am 8. April 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2015, Az. 2a O 250/14
§ 140 Abs. 1 MarkenG; § 32 ZPO
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die örtliche Zuständigkeit für eine Markenverletzung auf einer Automesse in Frankfurt nicht gegeben ist, wenn der Verletzer kein Angebot seiner Produkte im Bundesgebiet plant. Vorliegend sei dies nicht der Fall. Der Anbieter auf der internationalen Messe richte sein Angebot nicht an deutsche Abnehmer und er unternehme keine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland. Die Klägerin, die für eine andere Annahme beweisbelastet war, habe diesen Nachweis nicht erbringen können. Deshalb sei eine vom LG Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Markeninhaber muss die rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftsmarke nachweisenveröffentlicht am 1. April 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 2a O 196/13
Art. 9 Abs. 1 lit. b), 2 GMVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke keine Rechte aus dieser herleiten kann, wenn er diese nicht rechtserhaltend benutzt hat. Vorliegend hatte die Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „Pippi“ Ansprüche auf u.a. Unterlassung gegen die Vertreiberin eines Karnevalskostüms „Püppi“, welches in der Aufmachung an die Figur „Pippi Langstrumpf“ angelehnt war, geltend gemacht. Auf den Nichtbenutzungseinwand der Beklagten konnte die Klägerin eine rechtserhaltende Benutzung innerhalb der letzten fünf Jahre im Bereich Bekleidung jedoch nicht nachweisen. Zum Volltext der Entscheidung: