Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Werbeprospekt für ein stationäres Modehaus muss keine Angaben gemäß der TextilKennzVO enthaltenveröffentlicht am 5. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014, Az. 12 O 33/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 16 Abs. 1 TextilKennzVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Werbeprospekt eines Modehauses, welches lediglich in Ladengeschäften seine Ware vertreibt, keine Angaben gemäß der TextilkennzVO über die textile Zusammensetzung der beworbenen Textilien enthalten muss. Es handele sich bei solchen Prospekten oder Katalogen lediglich um Informationen für Verbraucher, die ihre Kaufentscheidung erst vor Ort im Geschäft treffen sollten. Daher sei diese Konstellation anders zu behandeln als beispielsweise die Internetwerbung eines Onlineshops. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Hochzeit in der JVA – Berichterstattung darf nicht identifizierend seinveröffentlicht am 4. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2014, Az. 12 O 207/14
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGB; § 22 KUGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berichterstattung über eine Hochzeit in der JVA nicht identifizierend sein darf. Dadurch werde das Persönlichkeitsrecht der Braut verletzt. Ein Informationsinteresse könne lediglich hinsichtlich des inhaftierten Ehemannes bestehen, dieser sei jedoch höchstens eine relative Person der Zeitgeschichte. Dies rechtfertige nicht, über seine Frau und deren Sohn identifizierend zu berichten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Einfache Kennzeichnung einer Werbung in einer Zeitschrift als „Anzeige“ kann unzureichend seinveröffentlicht am 31. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014, Az. 12 O 78/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Kennzeichnung einer Anzeige in einem Printmedium durch das Wort „Anzeige“ unter Umständen unzureichend sein kann. Vorliegend handelte es sich u.a. um eine Anzeige auf dem Titelblatt einer Zeitschrift. Das Wort „Anzeige“ im linken oberen Bereich der Werbung sei auf Grund der Position und geringen Größe nicht zur Kennzeichnung ausreichend, zumal eine Anzeige auf einem Titelblatt unüblich sei. Hinsichtlich einer doppelseitigen Anzeige im Innenteil genüge es außerdem nicht, die Kennzeichnung „Anzeige“ auf der zweiten Seite anzubringen, wenn das Hauptaugenmerk des Lesers auf der ersten Seite liege. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Irreführende Diätwerbung bei krankhaftem Übergewichtveröffentlicht am 24. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2014, Az. 12 O 164/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1, S. 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Nr. 1, Nr. 2a HWG, § 1 Nr. 2 HWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Diätwerbung, die eine erfolgreiche Gewichtsreduktion bis zu 12% auch bei krankhaftem Übergewicht ohne sportliche Betätigung verspricht, irreführend ist. Dass nach Aussage der Werbenden Menschen mit krankhaftem Übergewicht, für welche die Methode nicht geeignet sei, nicht zur Behandlung angenommen würden, sei irrelevant, da sich die Werbung selbst auch an solche Menschen richte. Die beschriebene Wirksamkeit der Methode sei hingegen nicht wissenschaftlich nachgewiesen, so dass die pauschalen Behauptungen zur Gewichtsreduktion wettbewerbswidrig seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Vodafone darf nicht „für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat“ bewerben, wenn sich diese nur an Bestandskunden wendetveröffentlicht am 2. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. 38 O 78/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit der Fernsehwerbung „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat“ Verbraucher in die Irre geführt hat, da das Angebot tatsächlich nur für Bestandskunden – also nicht Neukunden – galt ohne hierauf in der Werbung hinzuweisen. Eine weitere Irreführung liege darin begründet, dass auch Bestandskunden das Produkt nur als Zusatztarif buchen konnten, wenn ein weiterer kostenpflichtiger Grundtarif bestand.
- LG Düsseldorf: Wann Grundpreisangaben in einer Artikelübersicht nicht erforderlich sindveröffentlicht am 16. September 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2014, Az. 38 O 70/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Artikelübersicht eines Onlineshops für Hygieneartikel Grundpreisangaben dann nicht zwingend erforderlich sind, wenn gar keine einzelnen Artikelpreise angegeben sind. Vorliegend sei in der Übersicht lediglich die Angabe „T Händedesinfektion Desinfektion ver. Größen“ sowie „Preis von: EUR 1,60“ zu finden. Eine Zuordnung des Preises zu bestimmten Artikeln liege nicht vor. Wenn keine Preise für einzelne Artikel angegeben seien, sei auch eine Grundpreisangabe nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Ist eine Werbung nach der Health-Claims-Verordnung zulässig, müssen Wirksamkeitsangaben nicht weiter nachgewiesen werdenveröffentlicht am 15. September 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014, Az. 14c O 138/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG; Art. 10 Abs. 1 HCVO; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFBG
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine nach der Health-Claims-Verordnung ausdrücklich zugelassene Werbeangabe (z.B. „B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven, Konzentration und Gedächtnis“) hinsichtlich der Wirksamkeitsangabe nicht weiter nachgewiesen werden muss. Die Verordnung sei gegenüber dem LFGB, welches eine ausreichende wissenschaftliche Absicherung von Wirksamkeitsaussagen von Lebensmitteln vorschreibe, vorrangig zu prüfen. Vorliegend sei auch keine Irreführung dahingehend anzunehmen, dass der Verbraucher die ausdrücklichen Angaben für z.B. Zink auf andere Inhaltsstoffe übertrage. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Zur Erinnerungswerbung (ohne Pflichtangaben) nach dem HWGveröffentlicht am 8. August 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 3/13 U
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 4 Abs. 3 S.1 HWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Arzneimittel, die das Anwendungsgebiet (hier: „Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen“) beinhaltet, auch alle übrigen Pflichtangaben nach dem HWG enthalten sein müssen. Es handele sich nicht um eine bloße Erinnerungswerbung, bei der diese Angaben entbehrlich wären, denn eine solche dürfe lediglich die Bezeichnung des Arzneimittels oder zusätzlich den Namen der Firma oder der Marke des pharmazeutischen Unternehmers oder den Hinweis auf den Wirkstoff aufführen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur Bewerbung eines Elektrolyse-Fußbades mit gesundheitsfördernden Eigenschaftenveröffentlicht am 6. August 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2007, Az. 12 O 61/01
§ 3 Nr. 1 HWG, § 11 Abs. 1 Nr. 7 HWG, § 8 Abs. 4 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Elektrolyse-Fußbad nicht mit gesundheitsfördernden Eigenschaften (u.a. „Entgiftung“) beworben werden darf, wenn diese nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Der Hinweis „Aus rechtlichen Gründen sind wir gehalten, darauf hinzuweisen, dass dieses Verfahren noch nicht schulmedizinisch anerkannt ist“ stehe einem wettbewerbswidrigen Verhalten nicht entgegen. Die Werbeangabe vermittele konkret den Eindruck, dass das Fußbad eine „entgiftende“ Wirkung habe, das Verfahren nur „noch nicht“ schulmedizinisch anerkannt sei. Der Leser gelange zu der Vorstellung, dass die schulmedizinische Anerkennung bevorstehe, das Fußbad aber die vorgestellte Wirkung habe, die Beklagte nur „aus rechtlichen Gründen“ gehalten sei darauf hinzuweisen, dass die Anerkennung im Rahmen der Schulmedizin noch nicht erfolgt sei. Ferner hat die Kammer entschieden, dass die Drohung „Denken Sie ja nicht, dass Sie damit durchkommen. Wir machen Sie fertig.“ noch nicht für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG spreche. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Eine bloß nachschaffende Leistungsübernahme ist kein Wettbewerbsverstoß – Zur Gestaltung von Sektflaschenveröffentlicht am 27. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14c O 112/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a oder lit. b UWG; § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der sehr ähnlich gehaltenen Gestaltung einer Sektflasche zu einem bereits vorhandenen und markenrechtlich geschützten Produkt nur dann von einer unlauteren Rufausbeutung oder einer Herkunftstäuschung ausgegangen werden kann, wenn es sich um eine fast identische Nachahmung handelt. Vorliegend sei jedoch die Flaschengestaltung nicht auf diese Weise nachgeahmt worden, sondern die Beklagte habe ihr Produkt lediglich auf eine Weise ähnlich gestaltet, die als nachschaffende Leistungsübernahme zu qualifizieren sei. Eine solche sei nicht unlauter. Zum Volltext der Entscheidung: