Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Eine Unterlassungserklärung, die ihren Bestand unter die Bedingung der Aktivlegitimation des Gläubigers stellt, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallenveröffentlicht am 5. November 2014
LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2013, Az. 310 O 321/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung, die unter „die … Potestativbedingung der Urheberschaft/Aktivlegitimation“ des Unterlassungsgläubigers gestellt wird, die Wiederholungsgefahr wegen mangelnder Ernsthaftigkeit nicht entfallen lässt. Die Bedingung diene nicht zur nur eingrenzenden Beschreibung eines im Übrigen unbedingten Unterwerfungswillens, sondern erfasse den Unterwerfungswillen insgesamt, da die Gläubigerin nicht davon ausgehen könne, dass ihre – gegebene – Urhebereigenschaft respektiert werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Sharehoster haftet auch, wenn Hinweis auf Urheberrechtsverletzung per E-Mail zugegangen, aber noch nicht zur Kenntnis gelangt istveröffentlicht am 15. Oktober 2014
LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, Az. 310 O 464/13
§ 130 BGB, § 10 TMG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Sharehosting-Dienstes auch dann haftet, wenn ihm eine E-Mail, in welcher ein Hinweis auf eine oder mehrere Urheberrechtsverletzungen enthalten ist, zugegangen ist, der Sharehoster aber – aus welchen Gründen auch immer – diese noch nicht zur Kenntnis genommen hat. Zitat: „Der Ansicht der Antragsgegnerin, es komme darauf an, wann der Betreiber der Filehosting-Plattform positive Kenntnis von dem Hinweis auf Rechtsverletzungen erlangt habe, ist auch aus praktischen Erwägungen heraus nicht zu folgen, denn danach könnte der Betreiber eines Filehosting-Dienstes ihm obliegende Handlungspflichten einfach vermeiden, indem er die Hinweisschreiben (bzw. E-Mails) der Rechteinhaber schlicht nicht zur Kenntnis nimmt. Vielmehr ist Kenntnis im Sinne des § 10 TMG in Fällen wie dem vorliegenden dahin auszulegen, dass die Kenntnis gegeben ist, wenn dem Betreiber dieses Dienstes die Information über die konkrete Urheberrechtsverletzung nach den Grundsätzen des Zugangs von Willenserklärungen zugegangen ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: „MINI“ kann Markenrechte verletzen, auch wenn es nur ein Hinweis auf die Größe sein sollveröffentlicht am 12. August 2014
LG Hamburg, Urteil vom 12.06.2014, Az. 327 O 516/13
§ 14 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass als „MINI“ bezeichnete Wecker Markenrechte der Klägerin an der Wortmarke „MINI“ verletzen, auch wenn es sich im konkreten Fall um sehr kleine Wecker handelte und die Bezeichnung auf die Größe des Produktes verweisen sollte. Begründet hat dies das Gericht damit, dass die Beklagte das Wort „MINI“ nicht nur in der Produktbeschreibung verwendete, sondern auf der Verpackung in großen Buchstaben als Blickfang darstellte. Dies sehe der Verkehr als Herstellerhinweis und nicht als Beschreibung der Produktgröße.
- LG Hamburg: Zum Wertersatz für psychologische Gutachten auf Internet-Partnerbörsen, wenn der Vertrag widerrufen wirdveröffentlicht am 29. Juli 2014
LG Hamburg, Urteil vom 22.07.2014, Az. 406 HK O 66/14
§ 346 BGB, § 357 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Partnerbörse parship.de Nutzern, die von ihrem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, nicht Wertersatz in Höhe von bis zu 75 % des für die gesamte Laufzeit vereinbarten Entgeltes berechnen darf, auch wenn der Nutzer über die Online-Partnervermittlung der Beklagten bereits Kontakte hatte, zumal nicht jeder Kontakt erfolgreich sei. Vielmehr bemesse sich der Wertersatz „nach dem objektiven Wert der empfangenen Leistung, begrenzt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Die Domain „tierfreund.de“ kann Titelschutzrechte einer gleichnamigen Zeitung verletzenveröffentlicht am 28. März 2014
LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2014, Az. 315 O 10/12
§ 256 ZPO; § 15 Abs. 2 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Domain „tierfreund.de“ als Titel einer bekannten Zeitschrift verstanden wird und deswegen Rechte der Herausgeberin verletzt. Die Herausgeberin habe allerdings keinen Anspruch auf Freigabe der Domain, sondern lediglich auf Unterlassung bestimmter Angebote. Dem Inhaber der Domain müsse es möglich bleiben, die Domain für solche Inhalte zu verwenden, die keine Verwechslungsgefahr mit dem Werk der Beklagten begründen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Google kann die Verbreitung bestimmter Bilder vollständig untersagt werdenveröffentlicht am 28. Februar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 24.01.2014, Az. 324 O 264/11
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiberin der Suchmaschine Google untersagt werden kann, bestimmte Bilder im Bereich der BRD auf allen Seiten, die zur Domain von google.de gehören, zu verbreiten. Hierbei ging es um Bilder, die den Kläger bei sexuellen Handlungen mit Prostituierten zeigten. Diese Bilder verletzten die Intimsphäre des Klägers in höchstem Maße, so dass ausnahmsweise allgemein die Bildverbreitung zu untersagen sei. Zur Pressemitteilung vom 24.01.2014:
- LG Hamburg: Zum Streitwert und der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren bei urheberrechtswidriger Verbreitung einer Musik-DVDveröffentlicht am 21. Februar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 19.12.2013, Az. 310 S 6/13
§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass für die Abmahnung der unerlaubten Verbreitung einer Musik-DVD über eBay eine 1,3-fache Geschäftsgebühr zu einem Streitwert von 10.000 EUR an Anwaltskosten abgerechnet werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zur einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Unterlassung von urheberrechtlichen Abmahnungen / Red Tubeveröffentlicht am 12. Februar 2014
LG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 310 O 460/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 44a Nr. 2 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Website redtube.com einen Anspruch auf Unterlassung der kürzlichen Abmahnungen durch die The Archive AG haben. Begründet wurde dies zum einen damit, dass die in der Abmahnung begehrte Unterlassungsverpflichtung zu weitreichend formuliert gewesen sei. Das Unterlassungsverlangen richte sich (bzgl. des in der Abmahnung benannten Films) auf das Unterlassen des Streamings als solches. Damit erfasse das Unterlassungsverlangen auch denjenigen Fall, dass ein Streaming einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage erfolge. Das Streaming sei aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt werde. Zum anderen sei die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen werde, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich werde, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, sei auch sonst nicht ersichtlich. Es sei aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollten gutgläubige Nutzer geschützt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Ein Netzbetreiber darf behaupten, dass Letztverbraucher sicherstellen müssen, elektronische Rechnungsformate verarbeiten zu können und hierbei die GPKE-Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) einhalten müssen / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 16. Januar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 16.10.2013, Az. 315 O 324/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 UWG, § 20 Abs. 1 Satz 5 EnWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Netzbetreiber behaupten darf, dass Letztverbraucher sicherstellen müssen, elektronische Rechnungsformate verarbeiten zu können und hierbei die GPKE-Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) einhalten müssen. Eine gegenläufige einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber hob die Kammer nach Widerspruch auf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Filesharing – Für Altfälle gilt weiterhin der fliegende Gerichtsstandveröffentlicht am 15. Januar 2014
LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2013, Az. 308 S 25/13
§ 32 ZPO; § 104 a UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der am 09. Oktober 2013 in Kraft getretene § 104 a UrhG, der in sog. Filesharing-Fällen die Zuständigkeit des Gerichts am Wohnort des Beklagten festlegt, nicht für Altfälle gilt, die vor diesem Datum rechtshängig geworden sind. Für diese Altfälle gelte weiterhin die allgemeine Vorschrift § 32 ZPO, der eine Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet im gesamten Bundesgebiet zur Folge habe, den sog. fliegenden Gerichtsstand.