Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hanau: Die Einordnung eines Kreuzfahrtschiffs in ein Sterne-System ist irreführendveröffentlicht am 9. Dezember 2014
LG Hanau, Urteil vom 01.09.2014, Az. 7 O 397/14
§ 5 UWGDas LG Hanau hat entschieden, dass die Bewerbung einer Kreuzfahrt mit dem Hinweis, dass das Schiff über 4 Sterne verfüge, irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Ein Sterne-System, wie es aus dem Hotelgewerbe bekannt sei, gebe es für Kreuzfahrtschiffe nicht. Das Hotelsystem sei auch nicht passend für solche Schiffe. Der Verbraucher werde durch die Klassifizierung darüber getäuscht, dass eine solche Kategorisierung existiere und über die angebotene Leistung in die Irre geführt. Zum Volltext der Entscheidung: