Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München: Kabel Deutschland weist nicht ausreichend auf Geschwindigkeitsbeschränkung bei Internet-Flatrate hinveröffentlicht am 1. August 2014
LG München I, Urteil vom 25.06.2014, Az. 37 O 1267/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG München I hat der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH untersagt, für Telekommunikationsleistungen mit der Erklärung „Internet-Flatrate: mit bis zu 10 Mbit/s im Download für schnelles Internet“ zu werben bzw. werben zu lassen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens (hier 10 GB pro Tag) für Filesharing-Anwendungen auf eine Geschwindigkeit von 100 kbit/s begrenzt wird. Der Streitwert wurde auf 15.000 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG München I: Hörgeräteattrappen im Schaufenster müssen mit Preisen ausgezeichnet werdenveröffentlicht am 15. Mai 2014
LG München I, Urteil vom 27.11.2013, Az. 37 O 9100/13
§ 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWGDas LG München hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der in seinem Ladengeschäft im Schaufenster Attrappen von Hörgeräten unter Angabe von Herstellernamen ausstellt, diese mit Preisen auszeichnen muss. Es handele sich auch beim Präsentieren von Attrappen – was für den Kunden nicht erkennbar sei – um das Anbieten von Ware im Sinne der Preisangabenverordnung. Anders sei dies nur, wenn keine Herstellernamen genannt würden, da es sich dann nicht um Werbung für ein spezifisches Produkt handele. Das LG Düsseldorf hatte eine Werbung für Hörgeräte ohne Preisangabe erst kürzlich für zulässig erachtet (hier); allerdings geht aus dem dortigen Urteil nicht hervor, ob Herstellerbezeichnungen erkennbar waren.
- LG München: AGB-Ausschluss des Kündigungsrechts einer Internet-Partnerbörse per E-Mail ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2014
LG München I, Urteil vom 30.01.2014, Az. 12 O 18571/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 13 BGBDas LG München I hat den Betreibern der Internet-Partnerbörse www.edates.de verboten, in ihren AGB eine Klausel mit dem Wortlaut zu verwenden „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Benotung in einer Arztbewertung ist nicht zu löschen, da sie eine zulässige Meinungsäußerung darstelltveröffentlicht am 5. März 2014
LG München I, Urteil vom 15.01.2014, Az. 25 O 16238/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas LG München hat entschieden, dass der Benotungsteil einer Arztbewertung auf einem Bewertungsportal als zulässige Meinungsäußerung zu beurteilen ist. Dieser sei deshalb nicht als unzutreffende Tatsachenbehauptung zu löschen. Auch wenn einzelne Noten auf Grund der örtlichen Gegebenheiten unvernünftig erschienen, sei dies nicht als Schmähkritik zu werten. Die Meinungsäußerungsfreiheit gehe hier dem Persönlichkeitsrecht vor. Der Auffassung des Klägers, dass eine erfolgte „Behandlung“ als Voraussetzung für eine Bewertung eine abgeschlossene Diagnose voraussetze, konnte sich das Gericht nicht anschließen. Dies sei aus Sicht des Nutzers zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Die unerlaubte Übernahme von Buchrezensionen aus einer Tageszeitung zur Bewerbung von Büchern ist urheberrechtswidrigveröffentlicht am 4. März 2014
LG München I, Teilurteil vom 12.02.2014, Az. 21 O 7543/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 101 Abs. 1 UrhG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGBDas LG München I hat entschieden, dass die Übernahme von Buchrezensionen einer Tageszeitung – auch auszugsweise – zur Bewerbung von Büchern gegen das Urheberrecht verstößt. Die Rezensionen seien als Sprachwerke schutzfähig, so dass für die Verwendung ein Nutzungsrecht eingeräumt werden müsse. Ein Anspruch auf unlizensierte Verwendung ergebe sich nicht aus Gewohnheitsrecht oder Branchenübung. Das Zitatrecht greife ebenfalls nicht ein, da es an der Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Testinstitut darf Schokoladensorte nicht auf Grund fehlerhafter Auslegung der Europäischen Aromenverordnung mit „mangelhaft“ bewertenveröffentlicht am 20. Januar 2014
LG München I, Urteil vom 13.01.2014, Az. 9 O 25477/13
§ 5 UWG; § 823 BGB, § 1004 BGB; VO (EG) Nr. 1334/2008Das LG München I hat entschieden, dass die Bewertung einer Voll-Nuss-Schokolade durch ein Testinstitut mit der Note „mangelhaft“ zu unterlassen ist, wenn diese auf einer unzutreffenden Auslegung der Europäischen Aromenverordnung beruht. Vorliegend war streitig, ob der Aromastoff Piperonal auch natürlich gewonnen werde könne, da der Hersteller lediglich „natürliche Aromen“ angegeben habe. Das Testinstitut habe dies ohne ausreichende Tatsachengrundlage und in zu enger Auslegung der Aromenverordnung unzulässigerweise verneint und verletze dadurch die Rechte des Herstellers. Der Schokoladenhersteller dürfe daher die Verbreitung des Testergebnisses untersagen. Zur Pressemitteilung 01/14 vom 13.01.2014:
- LG München I: Eine Apotheke darf keine 10-Euro-Gutscheine als „Abholerentschädigung“ ausgebenveröffentlicht am 2. Dezember 2013
LG München I, Urteil vom 20.11.2012, Az. 33 O 571/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 AMPreisV, § 3 AMPreisVDas LG München hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke mit der Ausgabe eines Gutscheins im Wert von 10 Euro für den Fall, dass ein vom Kunden gewünschtes Medikament nicht vorhanden ist und dieser es später abholt (anstatt von einer Liefermöglichkeit Gebrauch zu machen), wettbewerbswidrig ist. Damit liege ein indirekter Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Die Weiterleitung eines Kabelsignals durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an 343 Wohneinheiten ist urheberrechtlich nicht lizenzpflichtigveröffentlicht am 5. November 2013
LG München I, Urteil vom 20.02.2013, Az. 21 O 16054/12
§ 15 Abs. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 20b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG, § 101 Abs. 1 UrhG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDas LG München I hat entschieden, dass eine Wahrnehmungsgesellschaft für urheberrechtliche Nutzungsrechte an geschützten Werken der Musik keinen Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat, welche ein Kabelsignal an die in dem betreffenden Wohngebäude der Gemeinschaft angehörigen 343 Wohneinheiten weiterleitet. Die Gemeinschaft betrieb seit dem Jahr 1971 in dem Gebäude ein Kabelnetz. Sie verwaltete sich selbst durch den Verein Wohnhochhaus … e.V. und leitet mit Hilfe des Kabelnetzes das von einer Gemeinschaftsantenne abgeleitete Rundfunksignal in die einzelnen Wohnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft weiter. Die Verwertungsgesellschaft behauptete, sie vertrete aufgrund von gegenseitigen Wahrnehmungsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften das gesamte Weltrepertoire geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik und für den Betrieb des Kabelnetzes der Beklagten und die hierdurch erfolgende Kabelweitersendung von geschützten Musikwerken bestehe eine Lizenzierungspflicht. Die Beklagte habe es über den langen Zeitraum seit dem Jahr 1971 versäumt, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: AGB-Klausel in Reiseverträgen, die erheblichen Aufschlag bei Namensänderung vorsieht, ist unzulässigveröffentlicht am 22. Oktober 2013
LG München I, Urteil vom 26.09.2013, Az. 12 O 5413/13
§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBDas LG München hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband entschieden, dass eine Klausel in einem Reisevertrag, die besagt „Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reisepreises oder mehr anfallen“, unzulässig ist. Der Verbraucher werde dadurch unangemessen benachteiligt. Zudem weiche die Klausel vom Grundgedanken des § 651 b Abs. 2 BGB ab und es würden wesentliche Rechte und Pflichten des Reiseteilnehmers gefährdet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Kostenpflichtige Amazon-Prime-Mitgliedschaft darf nicht über den Button „Jetzt kostenlos testen“ angeboten werden / Button-Lösungveröffentlicht am 6. August 2013
LG München I, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 33 O 12678/13 – nicht rechtskräftig
§ 312g BGB, § 3 UWG, § 5 UWGDas LG München I hat entschieden, dass es dem Betreiber der Internethandelsplattform amazon.de untersagt ist, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ anzubieten. Vielmehr müsse der Abschluss der Mitgliedschaft bei „Amazon Prime“ über eine Schaltfläche angeboten werden, aus der sich eindeutig ergebe, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig sei. Dies sei noch nicht der Fall, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei sei, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt werde.