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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2016

    LG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2010, Az. 17 O 446/09
    § 14 MarkenG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die als „Schleichbären“ bezeichneten Künstlerteddybären der Künstlerin Monika Schleich die Markenrechte der Schleich GmbH an den ebenso benannten Tierfiguren verletzt. Letztere Marke sei bereits seit 1978 eingetragen und seitdem benutzt worden, während die Marke für die Teddybären erst seit 2003 benutzt wurde. Eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen liege vor, da sich beide auf Spielzeuge beziehen – auch wenn die Teddybären nicht als solche, sondern als Künstlerteddys für Sammler vertrieben würden. Das markenrechtlich geschützte Interesse der Klägerin gehe daher dem Interesse der Beklagten zur markenmäßigen Verwendung ihres Nachnamens als Teil der Bezeichnung „Schleichbären“ vor. Die Beklagte hätte bei Verwendung ihres Nachnamens durch einen unterscheidungskräftigen Zusatz die Verwechslungsgefahr mit der Marke der Klägerin und dem Unternehmenskennzeichen minimieren müssen, was aber nicht geschehen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. September 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 13.08.2015, Az. 11 O 75/15 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass Ärzte, anders als Händler, nicht mit kostenlosen Zugaben werben dürfen. Im vorliegenden Fall ging es um Gutscheine eines Zahnarztes für eine kostenfreie Zahnreinigung. Kostenlose Zuwendungen sind gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG aber nur dann erlaubt, wenn die Zuwendung aus der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen besteht. Dies war vorliegend nicht der Fall; vielmehr würde die Zahnreinigung eine individuelle ärztliche Leistung darstellen. Der Einwand des Zahnarztes, es handele sich um eine Zuwendung von geringem Wert gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG ließ die Kammer angesichts von Gesamtkosten in Höhe von ca. 100,00 EUR nicht gelten (vgl. zum Verbot von Werbung mit kostenlosen Arztleistungen: LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14; OLG München, Urteil vom 08.10.2009, 6 U 1575/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2008, Az. 3 W 28/08).

  • veröffentlicht am 8. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2015, Az. 44 O 23/15 KfH
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG, § 51 Abs. 5 PBefG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Werbeaktion von den Betreibern des Buchungsservices mytaxi, nach welcher dieser 50 % des Taxifahrpreises übernahm, wenn der Kunde die Fahrt über die mytaxi-App der Beklagten gebucht und darüber auch bezahlt hatte, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Unbeachtlich war, dass der Taxiunternehmer grundsätzlich den vollen Fahrpreis erhielt, abzüglich einer an die Beklagte zu bezahlenden Vermittlungsprovision, während dem Kunden 50 % des vollen Fahrpreises von der Beklagten erstattet wurden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 04.02.2015, Az. 4 S 165/14
    § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Werbeanzeige in einer automatischen Antwort-E-Mail (z.B. Eingangsbestätigung) keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und somit keine Unterlassungsansprüche auslöst. Eine erhebliche Verletzungshandlung liege nicht vor, da der Verbraucher die E-Mail ohnehin geöffnet hätte und der Versand der E-Mail auf einer vorherigen Kontaktaufnahme des Verbrauchers beruhe. Zudem war der wesentliche Inhalt der E-Mail ohne Weiteres erkennbar und der Empfänger sei nicht gezwungen gewesen, sich über Gebühr damit zu befassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Az. 1 O 21/15
    § 312a Abs. 5 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 21 VRRL

    Das LG Stuttgart wird über die Frage entscheiden, ob ein Onlinehändler im Rahmen seines Internetauftritts eine kostenpflichtige 01805er-Rufnummer mit Kosten von 14 Cent/Minute aus dem Festnetz bzw. max. 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz angeben darf. Nach der europäischen Verbraucherrecht-Richtlinie darf der Verbraucher nicht verpflichtet werden, für die telefonische Kontaktaufnahme mehr als den Grundtarif zahlen zu müssen. Der Begriff Grundtarif ist in der VRRL allerdings nicht definiert, so dass die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. nach eigener Erklärung die Klärung in einem Musterverfahren anstrebt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Stuttgart ist für den 18.06.2015 anberaumt.

  • veröffentlicht am 22. Januar 2015

    LG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 37 O 34/14 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mittels zugekaufter „Fans/Likes“ oder „Gefällt-mir-Angaben“ werben darf. Das mit der einstweiligen Verfügung überzogene Unternehmen hatte binnen weniger Monate über 14.500 „Gefällt-mir“-Zusprüche erhalten, wobei sich bei der Überprüfung dieser „Likes“ herausstellte, dass diese aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten, ohne dass das Unternehmen dort tätig war. Gegen den Beschluss ist Widerspruch eingelegt worden.

  • veröffentlicht am 16. Januar 2015

    LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2014, Az. 27 O 324/13
    § 323 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 348 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr. 2 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sofa, welches unter Verwendung gesundheitsgefährdender Substanzen (hier: Ameisensäure) hergestellt wird, die in ihrem Gehalt ein Mehrfaches über den normalerweise gemessenen Werten liegen und dementsprechend ausdünsten, mangelhaft ist. Dies gelte auch dann, so das Gericht, wenn es keine Grenzwerte für die Substanz in Lederprodukten gebe. Der beklagte Verkäufer konnte allerdings mit einem Anspruch auf Nutzungsersatz für einen Zeitraum von drei Jahren in Höhe von 1.600,00 EUR aufrechnen, da die Couch nach Auffassung der Kammer eine Nutzungsdauer von zehn Jahren habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2014, Az. 17 S 4/13
    § 97 UrhG, § 97a UrhG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Amazon-Händler bei Verwendung eines fremden Produktbildes auch dann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn er selbst mit seinem Produkt vom Amazon-System an die bereits bestehende Produktbeschreibung des anderen „angehängt“ wurde. Schadensersatz schulde der betroffene Händler dem Rechteinhaber aber nicht, da es insoweit eines Verschuldens bedürfe, was in der Regel aber nicht vorläge. Dem Amazon-Händler sei es schlicht unzumutbar, für jedes Produkt die vorhandene Rechtekette zu überprüfen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2014

    LG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Darstellung des Impressums (für noch nicht bei XING eingeloggte Nutzer) nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Der entsprechende Link sei nicht „leicht erkennbar“. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.2013, Az. 13 S 108/13
    § 307 BGB, § 812 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass die Festlegung eines Bearbeitungsentgelts in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Darlehensvertrages unwirksam ist, weil es sich um eine unzulässige Preisnebenabrede handelt. Der Darlehensnehmer habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr. Dabei komme es nicht darauf an, ob das Entgelt als prozentualer Anteil oder als ausgerechneter Betrag angegeben werde. Ein Anspruch auf höhere Zinsen im Wege der Vertragsanpassung bestehe seitens der Bank nach Wegfall des Bearbeitungsentgelts ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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