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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2012

    LG Berlin, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 15 O 458/12
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs auch dann noch gegeben ist, wenn das abgemahnte Verhalten zwischenzeitlich eingestellt wurde. Dies gelte dann, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Abmahnung auch nicht anderweitig reagiet wurde. Eine nach Antragstellung abgegebene Unterlassungserklärung führe zur Erledigung und Kostentragung durch den Antragsgegner. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLandgericht Aachen, Urteil vom 04.09.2012, Az. 41 O 56/12
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

    Das LG Aachen hat entschieden, dass ein Unternehmer für irreführende Handlungen und unwahre Angaben seines Beauftragten auch dann verantwortlich ist, wenn er zuvor auf die Unzulässigkeit des Verhaltens hingewiesen hat. Vorliegend hatte die Beklagte, die Vertriebsgesellschaft eines Energieversorgers, eine Werbeaktion gestartet, bei der Mitarbeiter der beauftragten Marketinggesellschaft private Haushalte aufsuchten. Diese gaben sich zum Teil als Mitarbeiter der Klägerin, ebenfalls eine Energieversorgerin, aus. Dieses Verhalten sei als wettbewerbswidrige Irreführung der Beklagten zu ahnden, die die Verantwortung für die Kampagne getragen habe. Dass sie eine solche Täuschung nicht beauftragt habe und nicht davon gewusst habe, sei für die Verantwortlichkeit unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    LG Freiburg, Urteil vom 31.10.2012, Az. 1 O 139/12
    § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG

    Das LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem Apothekengesetz unzulässige Absprache vorliegt, wenn ein Apotheker zur Entlassung anstehende Patienten einer Universitätsklinik mit Medikamenten beliefert, nachdem er jeweils durch eine GmbH, an der die Universitätsklinik zu 40 % beteiligt ist, eine entsprechende Anforderung durch Telefaxübermittlung des Rezepts erhalten hat. Dies gelte auch dann, wenn die Klinik zu 40 % an der GmbH beteiligt sei und eine langfristige Kooperationsabrede mit dem Apotheker geschlossen wurde. Es müsse lediglich sichergestellt sein, dass die GmbH weder mit den Ärzten der Klinik noch dem Apotheker in einer die Unabhängigkeit beschneidenden Weise verbunden sei, sondern als unabhängige Mittlerin auftrete. Update: Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    LG Hamburg, Urteil vom 20.11.2012, Az.  406 HK O 107/12
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für Lebensmittel mit u.a. den Wendungen „Das ist für die, die auf Nichts verzichten, die sich satt essen am … und allem worauf sie gerade Lust haben“ oder „Mit „du darfst“ kannst Du unbeschwert genießen“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Dem normalgewichtigen Verbraucher werde suggeriert, er könne unbegrenzte Mengen dieser Lebensmittel zu sich nehmen, ohne sich einer Gewichtszunahme auszusetzen; dem übergewichtigen Verbraucher werde suggeriert, er könne durch die beworbenen Produkte ohne Diät abnehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Dezember 2012

    LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2012, Az. 1 HK O 1231/12 – rechtskräftig
    § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadenÖG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass ein Unternehmen nicht zu einem Sonntagsverkauf für Stammkunden einladen darf, wenn es sich nicht um einen beschränkten Personenkreis handelt und der Eintritt kontrolliert wird. „Stammkunden“, die aus einer Datenbank ausgewählt wurden, weil sie in der Vergangenheit einen hochwertigen Einkauf getätigt haben, seien keine nach sachlichen Merkmalen ausgewählte besondere Kundengruppe. Da an dem fraglichen Sonntag auch Verkaufspersonal anwesend gewesen sei und Verkäufe getätigt werden sollten, liege ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
    § 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 31.10.2012, Az. 28 O 160/12
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Pressebericht über eine angebliche außereheliche Affäre der Ehefrau eines bekannten Sportlers, welcher intime Details beschreibt, das Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine Berichterstattung über das Bestehen einer Affäre an sich wäre noch vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt gewesen, da über das Eheleben der Klägerin schon häufiger mit ihrem Einverständnis in der Presse berichtet worden sei. Die Verbreitung von intimen Details wie z.B. „…zärtlichen Schleck-Fotos von A mit Rap-Star L“; oder „Während sie sich Marmelade auf ihr knuspriges Croissant schmiert, schnellt seine Zunge in ihr Ohr“ gehe jedoch zu weit und müsse von der Klägerin nicht geduldet werden. Auch bei prominenten Personen seien solche Vorgänge als „privat“ einzustufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Dezember 2012

    LG Hagen, Beschluss vom 25.10.2012, Az. 22 O 113/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 1 UWG, § 8 UWG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das LG Hagen hat entschieden, dass der Vertrieb von nachgebauten Tonerkartuschen für Drucker irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich nicht um Originalkartuschen handelt. Bei der bloßen Angabe der Artikelbezeichnung ohne Erläuterungen (z.B. „Mehrwegtoner f. HP Laserjet P 2050 Series P 2055″) handele es sich um eine Irreführung durch Unterlassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Dezember 2012

    LG Amberg, Urteil vom 12.11.2012, Az. 41 HK O 116/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Amberg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Werbung eines Lebensmitteldiscounter für Hähnchen-Innenfilets in der 400-g-Packung zum günstigeren Endpreis von 2,69 EUR wettbewerbswidrig ist, wenn die Packungsgröße tatsächlich nur 350 g beträgt. Das Gericht stellte folgerichtig fest, dass 350 g weniger als 400 g seien und daher der Verbraucher durch die Werbung in die Irre geführt werde. Der in der Werbung korrekt angegebene Grundpreis, mit Hilfe dessen hätte errechnet werden können, dass die Verpackungsgröße lediglich 350 g betrage, könne diese Irreführung nicht aufheben, da dies nicht auf den ersten Blick erkennbar sei und der Verbraucher eher von einem falsch angegebenen Grundpreis ausgehen werde.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2012

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 2-03 O 205/12
    § 312c BGB, § 312g BGB, § 477 BGB; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, der zwischen „unversichertem“ und „versichertem“ Versand unterscheidet und zudem den Passus „Ich garantiere für die Echtheit der Ware!“ verwendet. Ersteres täusche den Verbraucher über das Versandrisiko, welches nach dem Gesetz immer der Verkäufer trage, und gaukele vor, für den (teureren) versicherten Versand ein Mehr an Leistung zu erbringen gegenüber dem unversicherten. Die Echtheitsgarantie hingegen stelle eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, denn jeder Verkäufer sei verpflichtet, Originalware zu liefern, so dass auch hier kein besonderes Plus an Leistung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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