Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnenveröffentlicht am 7. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 188/09
§ 12 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Erwerb einer Immobilie auch das Recht zu deren Bewirtschaftung unter dem früheren Namen beinhalten kann. Im vorliegenden Fall ging es um eine Auseinandersetzung um die Bezeichnung „Landgut Borsig“. Zur Pressemitteilung Nr. 151/2011des BGH vom 29.09.2011: (mehr …)