Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zu den Voraussetzungen unter denen ein Notebook, auf dem sich strafrechtlich relevante Dateien befinden, eingezogen werden darfveröffentlicht am 8. September 2014
BGH, Beschluss vom 18.06.2014, Az. 4 StR 128/14
§ 74b Abs. 2 StGBDer BGH hat entschieden, dass ein Gericht, welches den für eine Straftat (hier: Anfertigung strafrechtlich verbotener Bilder) verwendeten Laptop beschlagnahmen lassen will, zuvor gemäß § 74b Abs. 2 StGB zu im Rahmen einer zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung zu untersuchen hat, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen ist, sofern der Zweck der Einziehung auch dadurch erreicht werden kann. Im vorliegenden Fall sei zu prüfen gewesen, ob auch eine Löschung der Dateien auf der Festplatte des Laptops technisch möglich gewesen sei, die im Einzelnen die Videoaufnahmen enthielten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Erfurt: Kein Direktanspruch gegen Versicherung des Unfallverursachers bei Beschädigung eines Notebooksveröffentlicht am 15. Juli 2013
LG Erfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 1 S 101/12
§ 7 Abs. 1 StVG, § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 VVGDas LG Erfurt hat entschieden, dass ein bei einem Unfall beschädigtes Notebook jedenfalls nicht im Wege der direkten Inanspruchnahme der Versicherung des Unfallverursachers entschädigt wird. Versicherungsschutz bestehe lediglich für die Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führten (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Das Gericht hatte nicht die Frage zu beurteilen, ob der Unfallverursacher auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Beschlagnahme eines Laptops durch Staatsanwaltschaftveröffentlicht am 11. Juli 2010
OLG München, Beschluss vom 23.03.2010, Az. 1 W 2689/09
§ 839 BGBDas OLG München hat entschieden, dass eine Person, deren Laptop zu Unrecht beschlagnahmt wird, ein Anspruch auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung zusteht. Vor dem Hintergrund der heutigen Bedeutung des Internets sei ein internetfähiger Computer mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf eines jeden Privathaushalts zu zählen, so dass ein unrechtmäßiger Entzug einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen müsse. Damit zählt ein Laptop zu den bisher von der Rechtsprechung akzeptierten „Lebensgütern mit zentraler Bedeutung“, wie z. B. Fernseher, Wohnung, Kraftfahrzeug, Kühlschrank und Herd. Reichtümer sind indes nicht zu erwarten: Der Betroffene erhielt 2,77 EUR / Tag Schadensersatz.