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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 25. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach eigener Aussage hat die Wettbewerbszentrale die aktuelle Opel-Werbung „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“ wettbewerbsrechtlich abgemahnt. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ? für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheins der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“. In einem Sternchenhinweis werde sodann darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht „lebenslang“ gelten solle, sondern nur zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km müsse sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50% bei 100.000 km. Die Wettbewerbszentrale: (mehr …)

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