Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Gesetzliche Pflichtinformationen von Lebensmitteln müssen in deutscher Sprache gehalten sein / Die Lebensmittelkennzeichnungveröffentlicht am 19. August 2013
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 30.07.2013, Az. 33 O 5/13
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 LMKV
Das LG Köln hat entschieden, dass die Angaben nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) in deutscher Sprache gehalten sein müssen. Dies gelte auch für englische Lebensmittel. Im vorliegenden Fall waren die Lebensmittel in englischer Sprache gekennzeichnet. Die Kammer konnte sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen (BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. I ZR 72/11, hier). - EU: Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittelverpackungen – in fünf Jahren?veröffentlicht am 24. Juli 2011
Als großer Erfolg wird derzeit die Annahme der neuen EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln vermarktet (zur Presseerklärung). Sie führt zu einer veränderten Auszeichnungspflicht für Lebensmittelhersteller, die faktisch allerdings erst in fünf Jahren greifen wird. Zu den Änderungen gehört eine sog. „verpflichtende Nährwertbox“, welche in Zukunft den Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in einer lesbaren tabellarischen Form auf der Verpackung anzeigt. Diese Informationen müssen per 100g oder per 100 ml und können zusätzlich noch per Portion angegeben werden. Hinzukommt eine sog. „Allergenkennzeichnung“, die übrigens auch für unverpackte Lebensmittel in Restaurants oder Kantinen gilt. Hierzu gehören Hinweise, ob ein Produkt allergene Stoffe enthält. (mehr …)