Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Stuttgart: Die Darstellung des Nutzerimpressums bei XING entspricht nicht den rechtlichen Vorgabenveröffentlicht am 25. Juli 2014
LG Stuttgart, Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 O 51/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 5 und 6 TMGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass die Darstellung des Impressums (für noch nicht bei XING eingeloggte Nutzer) nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Der entsprechende Link sei nicht „leicht erkennbar“. Zitat: (mehr …)
- OLG Hamburg: Keine Haftung des Admin-C für wettbewerbswidrige Inhalte, auch wenn Impressum schwer auffindbar istveröffentlicht am 13. April 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2012, Az. 3 W 54/10
§ 5 TMGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Admin-C grundsätzlich nicht für rechtswidrige (wettbewerbswidrige) Inhalte einer von ihm betriebenen Domain haftet, sofern er nicht Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung ist. Dies gelte auch dann, wenn die Pflichtinformationen gemäß § 5 TMG auf der angegriffenen Internetseite nicht leicht erkennbar gewesen seien. Hinsichtlich dieser Erkennbarkeit genüge nach Auffassung des Gerichts jedoch auch schon ein in der Farbe grau gehaltener Link „Impressum“ in dem in der Farbe schwarz gehaltenen unteren Rand des ohne Scrollen sichtbaren Fensters. Zum Volltext der Entscheidung: