Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuG: Zum Eintragungshindernis bei einer geografischen Bezeichnungveröffentlicht am 27. August 2015
EuG, Urteil vom 14.07.2015, Az. T-55/14
Art. 7 Abs. 1 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass eine Bezeichnung, die aus einer geografischen Angabe für die Kennzeichnung von Weinen besteht, nicht in das Gemeinschaftsmarkenregister eingetragen werden kann, wenn die angemeldete Marke auch Weine umfasst, welche nicht aus der bezeichneten geografischen Gegend stammen. Insoweit bestehe ein Eintragungshindernis. Zum Volltext der Entscheidung: