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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 10.12.2015, Az. ­ I ZR 222/13
    Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO), Art. 14 Abs. 1 Buchst. b HCVO

    Der BGH hat entschieden, dass die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zulässige Angaben auf dem Etikett eines Mehrfruchtsaftes sind. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in Einklang mit der Health Claims Verordnung (HCVO) stünden. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 203/2015 hier.

  • veröffentlicht am 20. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Koblenz, Urteil vom 01.03.2013, Az. 16 O 172/12 – nicht rechtskräftig
    Art. 15 ff. HCVO

    Das LG Koblenz hat entschieden, dass der Rotbäckchen-Kindersaft nicht mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben darf. Angaben über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern dürften nur gemacht werden, wenn sie nach dem Verfahren gemäß Art. 15 ff. HCVO zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben und aller erforderlichen Bedingungen für die Verwendung dieser Angaben zugelassen worden seien. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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